Teil eines Werkes 
2. Theil (1826)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

1 von 1. Eduard Okkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Aeih- und JCeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek.Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen..

3. Caution. Unbekannte Perſonem müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: - auf 1 Monat: 1 Mk. 2 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 1

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= für Hin⸗ und Zurückſendung hre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. z. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der e, ver⸗

Ladenpreis erſ werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutz größeren Werkes, ſo iſt

2 3 5. Auswärtige Ahonnenten haben f

der Bücher auf 6. Schadene

lorene oder defecte Buch ein Theil ein der Leſer zum Erſatz d Ganzen verpfl.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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