Teil eines Werkes 
1. Theil (1826)
Entstehung
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von Eduard Okkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Aeih-, und Seſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uyr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines jedem Tag 5 Pf. bezahlt. 3 den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen m eines Buches, eine dem Werthe deſſel hinterlegen, welche bei deſſen Zurückg wird.

4. Abonnement. beträgt: 1 für wöchentlich auf 1 Monat:

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nes geliehenen Buches wird von Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

lüſſen, bei Entge ben entſprchend abe von mir zur

gennahme e Summe ückerſtatret Deſſſelbe muß voraus bezahlt werden und 2 Bücher:

4 Bücher: 5. 1 Mk. 2

1 Mr. 50 Ff.

5 t 5 82 1 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurüc der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfer Iſt das zerriſſene,

Ladenpreis erſetzt werden t lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausſeihezeit. Dieſelbe iſt auf h Tage fe beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß d der Bücher nicht ſtattfinden varf, indem Die ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſteher

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6 Bücher: Pf. 2 Mk. Pf. 4,

kfendung u ſorgen. verlorene und n ꝛc.) muß der beſchmutzte, ver⸗

ſtgeſetzt und wird

as Weiterverleihen

jenigen, welche die⸗ n haben.

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