110
welche anderswo durch das geheiligte Geſetz der Privatſphäre des Individuums geſchützt ſind.
Dem ſei wie ihm wolle, meine Artmänner hatten aus Jaap Alles herauszubringen gewußt, was ihm von Ravensneſt und Moo⸗ ſeridge, ſo wie von meinen Beweggründen, die gegenwärtige Reiſe zu unternehmen, bekannt war. Nachdem ſie im Beſitz dieſer Auf⸗ ſchlüſſe waren, ſäumten ſie nicht, ſich mir vorzuſtellen, und die Frage an mich zu richten, welche ihre Gemüther vor allen beſchäftigte. Natürlich gab ich ihnen ſolche Antworten, wie ſie die Natur des Falles mit ſich brachte, und es knüpfte ſich gleich am erſten Tag eine Art Geſchäftsbekanntſchaft zwiſchen uns an. Da die Reiſe mehrere Tage dauerte, war, bis wir Albany erreichten, von der einen oder der anderen Seite ſo ziemlich Alles vorgebracht, was ſich über den Gegenſtand ſagen ließ.
Was Ravensneſt betraf, mein eigenes Beſitzthum, ſo hatte mein Großvater in ſeinem Teſtament den Wunſch ausgeſprochen, daß die Güterſtücke pachtweiſe möchten verliehen werden, wobei er mehr meiner Kinder als meinen Nutzen im Auge hatte. Sein Wunſch war mir Geſetz, und ich hatte den feſten Entſchluß gefaßt, die noch nicht vergebenen Ländereien dieſes Gutes, volle drei Vier⸗ theile des ganzen Patents, als Pachtgüter zu verleihen, unter Be⸗ dingungen, ähnlich denjenigen, welche den bisherigen Pächtern be⸗ willigt worden waren. Andererſeits war es die Abſicht, die Land⸗ looſe von Mooſeridge zu veräußern. Dieſe Bedingungen wurden den Artmännern bekannt gemacht,— mein erſter Schritt bei dieſer Aufgabe, neue Anſiedelungen zu gründen,— und ganz gegen meine Erwartung fand ich, daß dieſe Abenteurer weit mehr Nei⸗ gung zur Pachtung, als zum gänzlichen Ankauf hatten. Allerdings rechnete ich auf eine kleine Baarzahlung für jedes förmlich ver⸗ kaufte Grundſtück, während ich bereit war, Pachtungen auf drei Sterbfälle jedenfalls zu ſehr niedrigen Renten zu verwilligen; und eine große Zahl von Landlooſen, diejenigen, welche ihrer Lage,


