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nur die Prinzeſſin ſprechen ließ. Der Vertrag von Toros de Gui⸗ ſando, in welchem ſie mit Uebergehung der Tochter Johannas von Portugal, als Thronerbin anerkannt wurde, enthielt die Beſtim⸗ mung, daß ſie ſich nicht ohne Einwilligung des Königs vermählen dürfe, und ſie vertheidigte nun den Schritt, den ſie zu thun im Begriffe war, mit dem weſentlichen Entſchuldigungsgrunde, daß ihre Feinde die feierliche Uebereinkunft, ſie zu keiner Verbindung zu drängen, welche ihr unpaſſend oder mißliebig erſcheinen könnte, nicht beachtet hätten. Zugleich deutete ſie auch auf die politiſchen Vortheile hin, welche aus einer Vereinigung der Kronen von Ca⸗ ſtilien und Aragon erwachſen müßten, und bat den König um ſeine Einwilligung zu dem Schritte, den ſie zu thun Willens war. Dieß Schreiben wurde, nachdem es Juan de Vivero und anderen ihrer Räthe zur Prüfung vorgelegt worden war, durch einen Ku⸗ rier abgeſandt, worauf dann die weiteren Anordnungen und Vor⸗ kehrungen zu einer Zuſammenkunft der beiden Verlobten getroffen wurden. Die Caſtilianiſche Etiquette war bereits in dieſer Zeit ſchon zum Sprüchwort geworden, und die Verhandlung führte zu einem Vorſchlag, welchen Iſabella mit ihrer gewöhnlichen Beſchei⸗ denheit und Klugheit zurückwies.
„Es ſcheint mir,“ ſagte Juan de Vivero,„daß dieſe Verbin⸗ dung nicht ſtattfinden könne, ohne daß von Seiten Don Ferdinands ein Vorrang Caſtiliens vor Aragon zugeſtanden werde. Das letz⸗ tere Regentenhaus iſt nur ein jüngerer Zweig des regierenden Hauſes in Caſtilien, und das Gebiet von Aragon war vordem zugeſtandenermaßen von dieſem abhängig.“
Dieſer Vorſchlag wurde mit vielem Beifall aufgenommen, bis es die Edlen, natürlichen Gefühle der Prinzeſſin ſelbſt auf ſich nah⸗ men, die Gehaltloſigkeit und Unzweckmäßigkeit deſſelben auseinander zu ſetzen.
„Es iſt ohne Zweifel wahr,“ ſagte ſie,„daß Don Juan von Aragon der Sohn eines jüngeren Bruders meines koͤniglichen


