Teil eines Werkes 
1. Theil (1826)
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gefaßt, um ſich aus dieſem Labyrinth zu ziehen. Alle Gemeinſchaft mit Jedermann, wer es auch ſeyn mogte, mußte ſeinem Zögling abgeſchnitten werden, bis das Ur⸗ theil ausgeſprochen war. Arthur durfte Niemanden ſehen. Alle Begebenheiten mußten ſorgfältig vor ihm verhehlt werden. Im Schloſſe mußte er gefangen bleiben, und durfte ſeine Freiheit erſt dann wieder erhalten, wenn die Richter von Sankt Irenäus die Fremde verurtheilt hatten.

Olburg hatte alles dem Herrn von Montolin mit⸗ getheilt. Dieſer unredliche Menſch, deſſen Seele nur von Einem Gedanken, der Verbindung Iſolettens mit Arthur, beherrſcht war, billigte alles, und vereinigte ſich mit dem Böſewichtz und alle Mittel ſchienen ihnen erlaubt, welche den Untergang der Fremden befördern konnten.

Im Kloſter Sankt Irenäus ward alles zum Gerich⸗ te vorbereitet. Der Prior, ſtrenge und gerecht, war durch die Feſtigkeit ſeiner Grundſätze bekannt. Er war der mächtigſte Lehensherr in der ganzen Provinz; der Herzog von Bretagne hatte ihm in ſeinen Beſitzungen un⸗ umſchränkte Obergewalt ertheilt; er hatte das Recht, al⸗ len Bannerherrn der ganzen Gegend zu befehlen, und ſein erhabenes Tribunal erlaubte faſt keine weitere Appel⸗ lation.

Wohlthätig, belohnte er die Tugend mit fürſtlicher Freigebigkeit; ſtrenge, beſtrafte er das Laſter ohne Mit⸗

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