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laſſen:„Die ſchwarzen ſogenannten Freiſchaarenhüte ſind durchaus verboten, mit alleiniger Ausnahme der⸗ jenigen, die die hieſigen Zuchthäuslinge bei Gelegen— heit ſeit Jahren tragen. Freiburg, 28. Juli. Major v. Wangenheim.“ Dieſe Gelegenheiten ſind nun aber die Beerdigungen der Zuchthausgefangenen, wo ſämmtliche Sträflinge, die dem Zuge folgen, die obenerwähnten Hüte tragen. Wen man künftig mit ſolchem Hute auf der Straße antrifft, der— würde alſo für einen leidtragenden Zuchthäusling gehalten werden, was unangenehme Folgen haben könnte.
Ein anderes Plakat warnte„vor jenen politiſchen Proſelytenmachern und Volksbeglückern von Profeſſion, die ihr ſauberes Handwerk noch im Geheimen fortzu— ſetzen trachten und im Trüben fiſchen,“ und ſetzte ferner eine angemeſſene Geld- und Gefängnißſtrafe für Jeden aus, der obrigkeitliche Maueranſchläge be— ſchädigte oder herabriß. Wie viel aber dergleichen Ermahnungen bis jetzt genützt, ſah ich an deutlichen Zeichen auf einem derſelben, wo zwei ſchmutzige Fin ger bemüht geweſen waren, gerade dieß Plakat zu vernichten.
Im Zähringer Hofe hatte der Prinz von Preußen wieder ſein Quartier genommen und war daſſelbe umlagert von Adjutanten, Ordonnanz- und andern


