Die Kunde, daß am andern Tage über Ottokar Gericht gehalten und ihm das Urtheil geſprochen werden ſolle, hatte ſich durch beide Städte verbreitet; es konnte daher nicht Wunder nehmen, daß ſchon am frühen Morgen eine große Anzahl von Leuten auf dem Platze vor dem Rathhauſe ſich verſammelt hatte, um ſo ſchnell als möglich Nachricht von dem Ausgange eines Prozeſſes zu erhalten, an dem ſie ſo⸗ wohl in Bezug auf die in demſelben verhandelten Verbre⸗ chen, als auch wegen der Perſon des Angeklagten den reg⸗ ſten Antheil hegten, wenn dieſer auch bei den Einzelnen aus den verſchiedenartigſten Urſachen ſich herleitete.
Schon vor ſieben Uhr waren ſie herbeigeſtrömt aus bei⸗ den Städten und hatten ſich an der großen Freitreppe auf⸗ geſtellt, die zum Haupteingange des Rathhauſes hinaufführte; und obwohl ihrer nicht weniger waren, als am Vormittage des dritten Weihnachtsfeiertags, wo man den Rath um Nicht⸗ befolgung des landesherrlichen Gebots wegen Aufhebung der Kalande angehen wollte, ſo hatte der Rath doch nicht die kriegeriſchen Schutzmaßregeln getroffen, wie damals; der Ein⸗ gang zum Rathhauſe ſtand offen und ward nur von einem Stadtſöldner bewacht, um die allzu ſehr Zudringlichen zu⸗ rückzuweiſen. Das Volk ſollte diesmal ſehen, daß die Stadt⸗


