Teil eines Werkes 
2. Bd. (1846)
Entstehung
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Lei hbibliothel

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Cduard Oltmaun in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

oLeih und S 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. ð 2. Lesepreis. Bei Rückga abe eines geliehe nen Buches wird von I jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ ſ den angenymmen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme, eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 2 8 6 auf 1 Monat: 1 Mk. P 1 Mk. 50 Pf 2 Mk. Pf. 3 2 3 4

Auswärt ige onhenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre zgenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und 1 defecte Bücher(namentlich bei t chen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Exſatz des Ganzen Lerlichtet⸗ 7. Ausleihezeit. Pieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, vaß das Weiterverleihen I I der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. ſ