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ren Gerichtshoͤfen uͤblich ſind, das Verdammungs⸗ urtheil uͤber den Angeklagten ausſprachen, und dieſem ſelten oder nie die Mittel zu ſeiner Ver⸗ theidigung oder dem S F geſtatteten.
Auf jede Anklage folgte ohne weitere Unter⸗ ſuchung Gefaͤngnißſtrafe. So fuͤllten ſich die Ker⸗ ker mit den achtbarſten Maͤnnern des Landes, und unzaͤhlige Familien wurden ihrer Ernährer beraubt. Der König hatte die Gewalt unum⸗ ſchraͤnkt in ſeiner Hand, und gegen ſeinen Wil⸗ len gab es keinen Schutz bei den
Raimundo ſahe, daß fuͤr ihn nur in einer oͤffentlichen Vertheidigung Rettung liege, und er trug deßhalb um ein Verhoͤr vor öffentlich ver⸗ ſammletem Gerichtshofe an. Die Erfuͤllung die⸗ ſer Bitte ward verweigert, und er erhielt den Befehl, bei Todesſtrafe das binnen 14 Tagen zu verlaſſen.
Don Ignacio hatte von Raimundo Schutz fuͤr Frau und Toͤchter erwartet, und war daher jetzt uͤber deren Lage im hoͤchſten Grade bekuͤm⸗ mert. Ich war nicht auf der Liſte der Ver⸗ bannten, und entſchloß mich daher freiwillig zur Ruͤckkehr. Mein Vater billigte dieſen Entſchluß, 14*


