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zu einer Brüche von einhundert Thalern verurtheilte und der Conceſſion verluſtig erklärte. Dabei ſtand einem Jeden das Recht der Anklage zu.
Es iſt begreiflich, daß es ſich Mancher angelegen ſein ließ, ſeinen beneideten Collegen bei dieſer Gelegenheit zu ſtürzen. Auch für die Herren Buchhalter war dies Waſſer auf ihre Mühle, indem ſie nichts verſäumten, was ihrem Fort⸗ kommen förderlich ſein konnte, ſei es mit oder ohne Beihülfe der Töchter ihres Principals.
Mittlerweile nahm die Sache einen ſehr ernſten Cha⸗ racter an, indem die unzähligen Werkzeuge der Hauptunter⸗ nehmer ſowohl, wie die der Privatleute in Unordnung gera⸗ then waren, weshalb beim Herannahen der Fiſchzeit die größte Verwirrung entſtand, weil ein Jeder ſeinen Fang bedroht ſah.
Die Thranbrennereibeſitzer ſuplicirten deshalb an die Regierung, daß das über ihren Beſitz gefällte Urtheil bis auf Weiteres aufgeſchoben und ſtatt deſſen eine gründliche Unter⸗ ſuchung über die Schädlichkeit des Thran⸗Bodenſatzes angeſtellt werden möge.
Se. Majeſtät bewilligte dieſen Aufſchub, und zwei Offi⸗ ciere nebſt einem Naturforſcher wurden mit dem Auftrage betraut, die Unterſuchung anzuſtellen, worüber zahlloſe Nach⸗ forſchungen, Meſſungen, Nachfragen und Vergleiche in das Journal eingetragen wurden, welches ſpäter auf Koſten der Thrankochereibeſitzer gedruckt und unter dem Titel:„Acte über den Thran⸗Bodenſatz herausgegeben wurde. Sogar nach Upſala wurde ein Gefäß mit dieſem bezwiſteten Gegenſtande den dortigen Gelehrten zur Unterſuchung eingeſchickt. Das Endreſultat dieſer ganzen Geſchichte, welche gleichſam ein trübes Intermezzo während der Entfernung der Häringe ge⸗ bildet hatte, war: daß der genannte Bodenſatz des Thranes weder zu dem erlittenen Schaden beigetragen habe, noch habe
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