Teil eines Werkes 
2. Theil (1862)
Entstehung
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Fiſchfange Theil haben dürfe, der nicht in irgend einer ſchwe⸗ diſchen Stadt das Bürgerrecht erworben habe. Außerdem

mußte für jede Tonne Häring zur Ausfuhr acht Oere(unge⸗

fähr ein Schilling) und für jede dito im Lande bleibende, vier Oere Zoll erlegt werden.

Nun ſchien es aber, als ob die Entfernung dieſes Uebel⸗ ſtandes dem allgemeinen Beſten in einer Beziehung keines⸗ wegs förderlich ſei. Das alte, wilde Leben war Hand in Hand mit dem leichten Verdienſt gegangen; man hatte nur für den kommenden Tag geſorgt.

Das allgemeine Wohl gedieh nicht beſſer, in der Behand⸗ lungsweiſe der Häringe waren keine Fortſchritte gemacht; wes⸗ halb die Regierung ſich genöthigt ſah, einige Holländer ins Land zu rufen und einen Octroi für die Häringsfiſcherei nach holländiſcher Art zu bewilligen. Deſſenungeachtet war der Er⸗ folg weniger günſtig, als man gedacht, indem der Export von Gothenburg ſich im Jahre 1666 auf etwa eintauſenddreihun⸗ dertundzwei Tonnen beſchränkte.

Nachdem der Häring gänzlich verſchwunden geweſen, zeigte er ſich nach ſiebenzig Jahren wieder in großer Menge, und welch' ungeheuren Einfluß die veredelte Kunſt in der Berei⸗ tung deſſelben auf dieſen Erwerbszweig ausübte, geht daraus hervor, daß der Export von Gothenburg, der ſich von 1755 1760 auf neunzigtauſend Tonnen belief, in dem fol⸗ genden Decennium auf einhunderttauſend Tonnen jährlich ge⸗ ſtiegen war.

Zu Anfang dieſes großartigen Opferfeſtes auf offener See, hatte es der Regierung viele Koſten verurſacht, dem Fiſche einen guten Empfang zu bereiten; und dennoch ent⸗ ſprach der Ertrag wegen Mangel an Leuten und mangelnder Sachkenntniß nicht dem Reichthum deſſelben.

Im Gegenſatz zu jenem Reglement des ſiebenzehnten Jahr⸗ hunderts, mußte die Regierung wegen Mangel an Leuten eine

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