Teil eines Werkes 
1. Theil (1854)
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wage legt. Es iſt nicht Kriegsbrauch, einen Abgeordneten in das feindliche Heerlager für das zu beſtrafen, was ſein Feldherr ihm aus⸗ zurichten anbefahl. Fahren Sie fort, Herr Windt: Sie haben immer noch eine halbe Viertelſtunde.

Der Haushofmeiſter wurde unruhig. Herr Graf, nahm er wieder das Wort: wenn ich auch vorausſehe, daß ich nicht im Stande ſein werde, in dieſer kargen Friſt zu Herzen Dringendes und völlig Uever⸗ zeugendes auszuſprechen, ſo darf ich doch wohl, und wie ich ganz gehorſamſt zu bitten mich erkühne, ohne fremde Unterbrechung vorerſt Folgendes anführen. Das Wichtigſte, was ich in vorbereitender Weiſe und als Grundlage der ſpäteren Verhandlungen mitzutheilen habe, läßt ſich in dreizehn Punkte zuſammen faſſen.

Dreizehn? wiederholte der Graf ſpöttiſch betonend: das iſt eine ſehr mißbeliebte verhängnißvolle Zahl. Doch laſſen Sie hören!

Es ſind faſt dieſelben dreizehn Punkte wieder, fuhr Windt fort, welche dem im Jahr ſiebzehnhundert und vierundfünfzig zu Berlin geſchloſſenen Vergleich zur Grundlage dienten, welche dem Reichs⸗ Hofrath ſiebzehnhundertſechzig vorlagen, und deren Erledigung, ebenſo wie eine, der geprieſenen edlen Denkart derer Herren Grafen würdige Erklärung nur durch Diejenigen über alle Gebühr hingezögert wurde, welche darin einen perſönlichen Vortheil geſucht und leider nur zu ſehr gefunden haben.

Das Diplomatengeſicht des Hofrath Brünings ſchien ſich bei dieſen Worten in etwas zu verlängern, und ſeine Naſe noch um ein merk⸗ liches ſpitziger zu werden, als ſie ohnehin bereits war. Herr Wipper⸗ mann begann ſich unter Kopfſchütteln zu räuspern und ſtampfte un⸗ willig ſeine Feder auf. Windt aber ſprach ruhig weiter: Ohne weit⸗ ſchweifig zu werden, ſo nimmt meine hochgnädige Gebieterin wiederum in Anſpruch, erſtens das halb ihrer hochfürſtlichen Frau Mutter, halb ihr ſelbſt von der Wittwe de Moore zu Amſterdam vermachte Kapital; zweitens den vollſtändigen Ertrag der Güter von Varel und Kniphauſen bis zum Augenblick ihrer Entſetzung von denſelben durch ungerechten Richterſpruch und durch Gewalt, nebſt vollſtändiger Rechnungsablage; drittens die Kammerzahlungen von den Vareler Einkünften ſeit ſiebzehnhundert und ſiebenundvierzig, welche die Dänen gewaltſam in Beſitz genommen haben, auf weſſen Betrieb, wiſſen

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