Teil eines Werkes 
1.-5. Bdchn. (1847)
Entstehung
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ſchimpfliche Tod am Galgen zum Lohn für ſeine Recht⸗ ſchaffenheit erwartete, würde unglaublich erſcheinen, wenn man nicht in Spanien täglich das Schauſpiel hätte, daß die Tugend den geheimen Ränken der Bos⸗ heit unterliegt. Wie kann man es anders erwarten in einem Lande, das kein allgemein und unwandelbar gül⸗ tiges Geſetzbuch hat, wo man für politiſche Grundſätze, die ſchon den andern Tag nichts mehr gelten, Revolu⸗ tionen anfängt, anſtatt dem Bürger die Wohlfahrt und Ruhe zu ſichern, ohne welche alles Andere nur bitterer Spott iſt.

Solche und ähnliche Abſcheulichkeiten begreift man bei wilden Nationen ſehr wohl, da dieſe für blutdürſtig und grauſam gelten. Allein ſolche Erſcheinungen ſo oft in einem Land zu ſehen, das eiviliſirt und geſetzlich konſtituirt iſt, das muß für den denkenden und fuhlenden Beobachter eine ſchmerzliche Ueberraſchung ſein. Noch unlängſt ſah man die madrider Gefängniſſe voll von achtungswerthen Bürgern, meiſt Familienvätern, deren Familien natürlicherweiſe der öffentlichen Mildthätigkeit und Fürſorge anheimfielen. Nach den Qualen eines langen Unterſuchungsarreſts wurden ſie wieder in Frei⸗ heit geſetzt, da ihre Unſchuld vollſtändig am Tage lag. Was nun aber? Reicht dieß hin, um den Mann, der gewaltſam ſeiner Familie, ſeiner Beſchäftigung entriſſen wurde, der ſich ungerechter Weiſe verfolgt, mißhandelt, mit Miſſethätern zuſammengeſtellt, vom entehrenden Tode bedroht ſieht, zu entſchädigen? Wer trägt den unermeßlichen Verluſt, die Koſten der Haft? Kann das einzige Wort:Du biſt frei, da deine Unſchuld bewieſen iſt, für Alles entſchädigen? Iſt das volle Gerechtigkeit?. Irrthum!. Wahnſinn! Kraſſe Abſurdität! Großer Gott! Und oft triumphirt noch die falſche Anklage; wie bei unſerm Anſelm, und der Unſchuldige wird zum Schaffot ge⸗ führt!... Die Gerechtigkeit muß zuerſt das Geſetz der