Teil eines Werkes 
1. Th. (1806)
Entstehung
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ſe große konſtitutionelle Heeresmacht dieſe

Friedenszeiten koͤnnen diejenigen, die Laͤnde⸗ reyen von der Krone haben, gezwungen werden, umſonſt dieſe ausgehobenen Leute und ihre Ba⸗ gage zu ihren reſpektiven Regimentern zu trans⸗ portiren, eine Huͤtte und Scheune, und ein kleines Stuͤck Land zu bewilligen, und dies, waͤhrend der Soldat im Dienſt abweſend iſt, zur Unterhaltung ſeiner Familie zu bebauen, und ihn ebenfalls mit groben Kleidern, zwey

Paar Schuhen und einem kleinen Jahrgelde

zu verſehen. Im Frieden verſammlen ſi ſich, da wo die Diſtrikte an einander graͤnzen, die Sol⸗ daten Kompagnienweiſe nach dem Gottesdienſt, um dort von ihren Officieren und Sergeanten exerziert zu werden. Vor und nach dem Herbſt, ruͤckt das Regiment aus, und ſteht drey Wo⸗ chen in ſeinem Diſtrikt im Lager. Jedes drit⸗ te oder vierte Jahr, werden von verſchiedenen Regimentern, Laͤger in einer Provinz gebildet, die gewoͤhnlich das Centrum von vielen Di⸗ ſtrikten ausmacht; waͤhrend der uͤbrigen Zeit, haben dieſe kriegeriſchen Landwirthe, die ihr ganzes Leben hindurch Dienſte thun, die Er⸗ laubniß, als Tagelöoͤhner fuͤr die Landbeſit ttzer um den gewoͤhnlichen Preis zu arbeiten. Dies iſt ein kurzer Abriß von der Art, wie die⸗

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