Teil eines Werkes 
1. Theil (1849)
Entstehung
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eAee Leihbib liothek deutſcher, engliſcher unn franzöf ſiſcher Literatur

Ednard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leihß- und Leſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothel Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. b 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: unf Monat: 1 Nr f. 1 Mt. 50 Pr. 2 Mk. Pf. 3

5. aswärtige Konnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bucher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerelſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ dorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſ er zlele zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

.Ausleikezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſ vndeds darauf aufmerkſam gemacht, daß das Ackterverlelhhen def Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.