6 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer
Zahlungen wurden unberechtigter- weise angerechnet. Ein Widerspruch ist anhängig.
Frau W. wurde 1922 geboren. 1939 deportierten die Nazis sie von Ham- burg nach Warschau ins Ghetto. Von dort nach Tomaschov nach Ravens- brück und Bergen-Belsen. Frau W. be- kam 25 Schläge mit dem Ochsenzie- mer, wurde an Kopf und Operkörper schwer verletzt und im mit Wasser ge- füllten Stehbunker arretiert. Gearbei- tet hat sie in einer Planierkolonne, im Steinbruch und in der Rüstungsindu- strie. Obwohl alle Unterlagen voll- ständig sind und Akten der Bundes- entschädigungsbehörde vorliegen, ist bis heute keine Zahlung an Frau W. seitens der Bundesstiftung ergangen. Interventionen beim Büro der IOM in Berlin und in Genf blieben erfolglos. Zu viele Anträge, Zu viel Arbeit ist die Standardantwort. Das Krankheitsbild von Frau W. bestätigt ernst zu neh- mende Herz-, Lungen- und Gelenkbe- schwerden. Ihr Behindertenstatus weist 100 Prozent aus.
Herr G ist 68 Jahre. Als Junge von sechs Jahren kam die Deportation von Köln in die Ghettos Platerow, Sidlice und Warschau. Das Kind musste bei Gleis- und Bauarbeiten für die Wehr- macht helfen und in einer Munitions- fabrik in Oranienburg arbeiten. Allein die Flucht und ein Dasein im Unter- grund retteten das Leben. 1950 und 1959 leisteten der Entschädigungsaus- schuss Wanne-Fickel und das Regie- rungspräsidium Arnsberg einmalige Tahlungen. Fine Rente wurde verwei- gert, weil das RP Arnsberg die festge- stellte Herzneurose bereits 1960 als nicht verfolgungsbedingt einstufte. 1966 kam eine weitere Ablehnung der Landesentschädigungsbehörde NRW
hinzu, die urteilte, dass kein Schaden an Förper und Gesundheit vorliege. Auch das Innenministerium bestãtigte zwei Jahre spãter, es ist kein Anspruch aufgrund des Verlustes an Ausbildung während der NS-Zeit geltend zu ma- chen, da die Schulbildung ja nach 45 hätte nachgeholt werden können. Herr G. musste sich erstrangig um die Versorgung der wenigen Familien- überlebenden kümmern. Für Schule gab es weder Zeit noch Moslichkeich Das Innenministerium sah das anders und begründete den Bescheid mit den Worten, Herr G. habe auf die Ausbil- dung wohl'keinen besonderen Wert gelegt..“ EFine Argumentation, die an die Rechtsprechung des Bundesver- fassungsgerichtes anknüpfte, die lange Zeit aus Opfern Täter machte. Es kon- statierte höchstrichterlich bis in die 60er Jahre, dass Roma und Sinti auf- grund von Straftaten zu Recht in der NSZeit in Konzentrationslager inhaf- tiert wurden und somit kein Anspruch auf Entschädigung bestehe. Die Be- willigung einer Beihilfe beim Bezirk- samt Köln verlief vor zwei Jahren ebenfalls negativ, da bereits entschä- digt worden sei. Wie bereits erwähnt, vor fünfzig Jahren mit einer einmali- gen Summe. Der Antrag bei der Bun desstiftung kam zu spãt. Herr G. reich- te einige Dokumente erst in diesem Jahr ein. Er glaubt nicht mehr an eine Entschädigung.
Herr L. wurde 1943 mit neun Jah- ren nach Auschwitz deportiert. Er kam mit seiner Familie aus Leipzig. Als Neunjähriger musst er beim Bau von Birkenau mithelfen. Den Todes- marsch nach Buchenwald überlebte Herr L., ebenso die Misshandlungen, das Fleckfieber und den Typhus. Was blieb, ist eine vpãrliche Opferrente, die


