Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 5
„Das falsche Wort“ Entschädigung bzw. Nicht-Entschädigung von Roma und Sinti
Von Joachim Brenner
Melanie Spitta und Kathrin Seit bold gaben ihrer Dokumentation über Entschädigung und Wiedergutma- chung von während des Nationalso- zialismus verfolgten Roma und Sinti den Titel' Pas falsche Wort?. Ignoranz
04 Verweigerung ebenso wie die Un⸗ möglichkeit, die industrielle Vernich- tung durch Geldbetrãge wieder gut zu machen, wurden so auf den Punkt ge- bracht. Diese Verhaltensweisen in Be- zug auf Roma und Sinti setzen sich ähnlich fort nach der Gründung der Bundesstiftung zur Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter.
Die Aufnahme des Zentralrats der deutschen Sinti und Roma in das Ku- ratorium steht knapp Zwei Jahre nach Beginn der Stiftungstätigkeit immer noch aus. Gesetzeslücken verhindern die Vertretung. Von den drei- bis vier- tausend Roma und Sinti wurden bis- her etwa tausend teilentschädigt und zwar mit einem geringeren Betrag als andere Opfergruppen. Allein der Pro- test der Betroffenen Ende letzten Jah- es vor dem Bundesfinanzministerium erõffnete die Zusammenarbeit der in- ternationalen Migrantenorganisation IOM, die die Prüfung und Abwick- lung der Zahlungen übernimmt, mit dem Zentralrat. Die Kritik seitens des Verbandes: Die IOM ist maßlos über- fordert und verschleppt durch unpro- fessionelle Arbeit die Zahlungen. Die IOM bemängelt ihrerseits, dass viele Roma und Sinti in KZListen nicht ge⸗ führt wurden und Arbeitslager nicht ohne weiteres als Haftstätten aner- kannt werden. Eine unglaubliche Vor-
gehensweise, wenn man bedenkt, dass bereits 1942 per Erlass feststand, Nu- den und Zigeuner schlechthin zu ver- nichten, am besten durch Arbeit“. Das Haftstãttenverzeichnis liegt nach etli- chen Auseinandersetzungen nunmehr in erweiterter Form vor. Zudem konn- te die ursprüngliche Absicht der Bun- desregierung, Opfer, die eine spãrliche Rente bezichen, von der Entschädi- gung vollends auszunehmen, nur durch nachhaltigen Druck des Zen- tralrates abgewendet werden.
Dennoch, der aktuellen Gleichset- zung des Entschädigungsteilbetrages mit dem Niveau anderer Opfergrup- pen steht die hinlãnglich bekannte Tat- sache gegenüber, dass die Mehrzahl der Menschen etwa 80 Jahre alt ist. Seit Verabschiedung des Gesetzes sind bereits 60 Personen verstorben. Einige Beispiele, die belegen, welche Ge- schichte sich hinter Zahlen und Na- men verbirgt.
Frau S. wurde 1 924 geboren. Mit 19 Jahren kam sie und ihre gesamte Fa- milie von Köln nach Auschwitz, von Auschwitz nach Ravensbrück und schließlich ins Lager Schwarzenforst. Frau S. wurde schwer misshandelt, lei- stete Zwangsarbeit bei Heinkel und Siemens. Sie ist zu 70 Prozent behin- dert, leidet an Herz- und Gelenk- krankheiten und kann sich ohne Hilfe nicht fortbewegen. Die KZNummer trägt sie, ebenso wie ihr Bruder, der der einzig überlebende Verwandte ist. auf dem Arm. Frau 8. erhielt bisher le- diglich ein Drittel der Summe, die Sklavenarbeiterinnen zusteht. Frühere


