Heft 
(2000) 1/2000. August 2000
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Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 29

Entschädigung ausschließt, muß die Entschädigung für die leistungsbe- rechtigten Zwangsar- beiterInnen zwangslãu- fig reduziert werden.

Wir wollen

itiativen zumindest beginnen, Hilfe für Vberlebende zu organisieren, behar- ren die Unternehmen und die Bundesregie- rung darauf, daß es kei-

Insbesondere in Län- eigentlich nen Pfennig Entschädi- dern mit einem großen gung gibt, solange ihre Anteil von Zwangsar- e1ne ultimative Forderung beiterlnnen in der Entschuldigung. nicht erfüllt ist, daß die

Landwirtschaft wie Po- len und Ukraine wird MOaie zu einer im Vergleich mit anderen Ländern erheblich niedrigeren Ent- schãdigung für die einzelnen Zwangs- arbeiterInnen führen.

Der deutsche Gesetzentwurf hingegen behauptet vollmundig:Die Stiftung erfillt etwaige Forderungen im Hin- hlick auf ihre begrenzten Mittel zwar nicht vollstũndig, aber Sozial ausgewo- gen. 2

Nicht abzusehen ist, wann die ersten Entschãdigungszahlungen die überle- benden ZwangsarbeiterInnen errei- chen werden. Trotz langwieriger Ver- handlungen über Milliardensummen erhalten sie von Seiten der deutschen Wirtschaft und Regierung bisher kein-

erlei Unterstützung, obwohl viele von Dnnen(gerade in Osteuropa) in Not und Elend leben. Wãhrend private In-

chemaligen Zwangsar- beiterInnen alle Rechtsansprüche aufgeben:

ihre

Zahlungen aus dem Siftungsvermõ⸗ gen Können naturgemäß emt nach In- Krafttreten dieses Gesetzes erfolgen. Es ist überdies angebracht, dass die Zahlungen aus der Stiftung erst nach dem Inkrafttreten des deutsch-ameri- kanischen Ablommens über Rechts- Fieden beginnen. Im Vemtdndnis der Srifterunternehmen ist üherdies eine Verwendung der eingezahlten Mittel erst mõglich, wenn die in den U4 anhängigen Klagen zurückgenom- men oder abgewiesen sind und vomit das Ziel des Rechtsfriedens erreicht wlurde. 2

Bevor auch nur ein Pfennig an einen Uberlebenden gezahlt wird, muss der Deutsche Bundestag noch einmal for-

nich ⁊u einer der genannten Hallgruppen gehören. bie Können, zu Lasten der Hõchst- betrůge für Zwangsarbeiter auch minderschwere Falle nationalsozialistischen Unrechs einbeziehen(. B. Zwangsurbeit in der Landwirtschaſt) und dabei Unterkategorien mit enu- Prechender Abstufing der Höchstbeträge bilden. Pesweiteren Kann dies Zum Beispiel Personen betreffen, die al Kinder in Konzentrationslagern oder Zwungsarbeitslagern le- ben musslen, oder KZHãfilinge die nicht ⁊u Zwangsurbeit herungezogen waren(Ge setz zur Errichtung einer Stiftung Frinnerung, Verantwortung und Zukunft(Bundes- lags-Drucksache 14/3206),§ 11, Begründung zu§ 11 und Begründung, Allgemeiner Teil) ebd. Begründung?zu§ 16. Die deutschen GesetzgeberInnen genieren sich nicht, an die Solidaritãt der Opfẽr zu appellieren: Empfůngern regelmäßiger deutscher Wiederguuma- chungsleistungen soll nahegelegt werden, auf Zahlungen der Siſtung zugunsten Bedürfti- ger zu verzichten.(Begründung zu§ 15)

2 ebd. Begründung zus 17