Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 29
Entschädigung ausschließt, muß die Entschädigung für die leistungsbe- rechtigten Zwangsar- beiterInnen zwangslãu- fig reduziert werden.
„Wir wollen
itiativen zumindest beginnen, Hilfe für Vberlebende zu organisieren, behar- ren die Unternehmen und die Bundesregie- rung darauf, daß es kei-
Insbesondere in Län- eigentlich nen Pfennig Entschädi- dern mit einem großen gung gibt, solange ihre Anteil von Zwangsar- e1ne ultimative Forderung beiterlnnen in der Entschuldigung.“ nicht erfüllt ist, daß die
Landwirtschaft wie Po- len und Ukraine wird MOaie zu einer im Vergleich mit anderen Ländern erheblich niedrigeren Ent- schãdigung für die einzelnen Zwangs- arbeiterInnen führen.
Der deutsche Gesetzentwurf hingegen behauptet vollmundig:„Die Stiftung erfillt etwaige Forderungen im Hin- hlick auf ihre begrenzten Mittel zwar nicht vollstũndig, aber Sozial ausgewo- gen. 2
Nicht abzusehen ist, wann die ersten Entschãdigungszahlungen die überle- benden ZwangsarbeiterInnen errei- chen werden. Trotz langwieriger Ver- handlungen über Milliardensummen erhalten sie von Seiten der deutschen Wirtschaft und Regierung bisher kein-
erlei Unterstützung, obwohl viele von Dnnen(gerade in Osteuropa) in Not und Elend leben. Wãhrend private In-
chemaligen Zwangsar- beiterInnen alle Rechtsansprüche aufgeben:
ihre
Zahlungen aus dem Siftungsvermõ⸗ gen Können naturgemäß emt nach In- Krafttreten dieses Gesetzes erfolgen. Es ist überdies angebracht, dass die Zahlungen aus der Stiftung erst nach dem Inkrafttreten des deutsch-ameri- kanischen Ablommens über Rechts- Fieden beginnen. Im Vemtdndnis der Srifterunternehmen ist üherdies eine Verwendung der eingezahlten Mittel erst mõglich, wenn die in den U4 anhängigen Klagen zurückgenom- men oder abgewiesen sind und vomit das Ziel des Rechtsfriedens erreicht wlurde. 2
Bevor auch nur ein Pfennig an einen Uberlebenden gezahlt wird, muss der Deutsche Bundestag noch einmal for-
nich ⁊u einer der genannten Hallgruppen gehören.“ bie Können, zu Lasten der Hõchst- betrůge für Zwangsarbeiter auch minderschwere Falle nationalsozialistischen Unrechs einbeziehen(⁊. B. Zwangsurbeit in der Landwirtschaſt) und dabei Unterkategorien mit enu- Prechender Abstufing der Höchstbeträge bilden. Pesweiteren Kann dies„ Zum Beispiel Personen betreffen, die al Kinder in Konzentrationslagern oder Zwungsarbeitslagern le- ben musslen, oder KZHãfilinge die nicht ⁊u Zwangsurbeit herungezogen waren(Ge— setz zur Errichtung einer Stiftung Frinnerung, Verantwortung und Zukunft“(Bundes- lags-Drucksache 14/3206),§ 11, Begründung zu§ 11 und Begründung, Allgemeiner Teil) ebd. Begründung?zu§ 16. Die deutschen GesetzgeberInnen genieren sich nicht, an die Solidaritãt der Opfẽr zu appellieren: Empfůngern regelmäßiger deutscher Wiederguuma- chungsleistungen soll nahegelegt werden, auf Zahlungen der Siſtung zugunsten Bedürfti- ger zu verzichten.“(Begründung zu§ 15)
2 ebd. Begründung zus 17


