Heft 
(1998) 2/1998. September 1998
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Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 11

der europäischen Juden'zuständig' war.

Worin könnte nun der'Feststel- lungsentscheid' bestehen, den die Dresdner Bank so dringend zu benö- tigen meint, um den Pintritt des Vermõgensverfalls'- und damit die Ablieferung des Vermögens von In- ge Sophie Hahn an den Oberfinanz- präsidenten- bestätigt zu sehen? Auch hier bieten sich, meine ich, zu mindest zwei Möglichkeiten an.

Zum einen- das legt der Verweis auf die 11. Durchführungsverord- nung nahe- könnte dieser Entscheid in einer Bestätigung dahingehend bestehen, daß Inge Sophie Hahn im Sinne der Ziffern 1 und 2 der Ver- ordnung keine deutsche Staatsbür- gerschaft mehr besitzt, ihr Vermö- gen daher dem Reich zuzuführen ist.

Diese Möglichkeit halte ich aller- dings für eher unwahrscheinlich: Der Dresdner Bank ist ausweislich ihres o. a. Schreibens der Aufent- haltsort von Inge Sophie Hahn be- kannt; ebenfalls bekannt, da veröf- fentlicht, sind seit fast einem Jahr die Bestimmungen der Durchfüh- rungsverordnung(S. O.). Es wäre von daher nicht unbedingt zwingend, die erneute Bestätigung eines schon be- kannten Sachverhaltes zu fordern. Zudem bleibt offen, aus welchem Grund ausgerechnet das RSHA um einen Entscheid gebeten wird, dieser hätte, ginge es um eine schlichte Ve- rifikation des Aufenthalts- und Wohnortes, auch durch die deutsche Militärverwaltung im besetzten Bel- gien erfolgen können.

Zum anderen könnte der verlang-

Suatengepõntieit

te Feststellungsentscheid des RSHA darauf hinweisen, daß der Dresdner Bank im Oktober 1942 die Tatsache bekannt ist, daß seit dem 22. Juli in Belgien lebende Juden deportiert werden und daß hierfür das Reichs- sicherheitshauptamt verantwortlich ist. Fin Festellungsentscheid hätte also auch darin bestehen können, eine Deportation zu bestätigen(z.B. aufgrund der deutschen Karteikar- te, die die Deportation mit der Be- zeichnung Arbeitseinsatz' ver- merkt; vgl. Dokument, schräger Stempelaufdruck unten).

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Tatsächlich ist Inge Sophie Hahn zusammen mit ihren Großeltern und ihrer Cousine bereits am 4. Au- gust 1942 vom belgischen Lager Malins aus nach Auschwitz-Birke- nau deportiert worden. Dieser erste RSHA-Transport erreicht das Ver- nichtungslager am 5. August. Inge Sophie Hahn dürfte zu denjenigen Deportierten gehört haben, die nicht sofort umgebracht, sondern in das Hãftlingslager eingeliefert werden.