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(1998) 2/1998. September 1998
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8 Lagergemeinschaft Auschwitz- Freundeskreis der Auschwitzer

sen, die zum Ziel hatte, den Rechts- status der Deportierten als'deut- sche Staatsangehörige' aufzuheben (gl. hierzu ausführlich Vahil, L.: Die Shoa, dtsch. Ubers. München 1 998). Im November 1941 wurden die beiden Hauptbestimmungen dieser Durchführungsverordnung verõf- fentlicht, deren Kernsätze lauteten:

7. Ein Jude, der Seinen gewöhnli- chen Aufenthalt im Ausland hat, kann nicht deutscher Staatshürger S(,

2. Das Vermögen des Juden, der die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, verfdllt mit dem Verlust der Staatsangehérigkeit dem Reich. Dem Reich verfallt ferner das Vert mõgen der Juden, die beim Inkraft- treten dieser Verordnung satenlos Sind und ⁊uletat die deutsche Staats- angehörigkeit besessen haben, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder nehmen. (Vahil, S. 407).

Es dürfte unmittelbar evident sein, daß diese Durchführungsver- ordnung in Verbindung mit der Ver- mögensanmeldung vom 29. April 1938 die formalrechtliche Handhabe zur Vermögenskonfiskation der De- portierten bot. Nun zu dem bereits erwähnten Finzelbeispiel: Inge So- phie Hahn wird am 12. August 1926 geboren. Ihre Fltern, der Rechtsan- walt Ernst Hahn und seine Ehefrau Henriette, geb. Chambré, jüdische Deutsche, leben in Berlin. Kurz vor dem Novembergpogrom 1938 flieht die Familie nach Morlanwelz in Bel- gien. In diesem Ort lebt die bereits 1933 geflohene Familie von Hen- riette(Eltern, jüngere Schwester und jüngerer Bruder). Die Familie Hahn wohnt in der Rue du Coeur 41.

Inge Sophie Hahn besitzt bei der Dresdner Bank in Berlin W 8 ein Konto und ein Wertpapierdepot. Mit Datum vom 9. Oktober 1 942 wendet sich die Dresdner Bank an die Vermögensverwertung' des Oberfi- nanzpräsidenten von Berlin-Bran- denburg und teilt aufgrund der o.g. 11. Verordnung zum Reichsbürgerge- setz die bei ihr vorhandenen Vermö- genswerte ebenso mit wie die letzte Berliner Adresse der Familie Hahn GBerlin W 50, Budapester Str. 430 und die Tatsache, daß die Bank be- reits am 23. Dezember 1938 über die als Auswanderung bezeichnete Flucht nach Belgien informiert ist. Auch die neue Anschrift ist der Bank bekannt(vgl. hierzu und im folgenden die auf den Seiten 911 abgedruckten Dokumente).

Aus dem Inhalt des Schreibens (Dokument auf den Seiten 9 und 10) geht nicht eindeutig hervor, ob es sich um eine Anmeldung' der Ver- mögenswerte aufgrund der Durch- führungsverordnung handelt(das würde der'Betreff' nahelegen), oder um eine Replik auf eine womöglich standardisierte Anfrage des Oberfid nanzpräsidenten. Hierfür könnte der Satz sprechen, der* Zweifel über den Fintritt des Vermögensver- falls.. formuliert.

Interessant ist vor allem die Auf forderung an die Finanzverwaltung, über den*.. Fintritt des Vermögens- verfalls Feststellungsentscheid des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD..* zu beantragen. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich der Leiter des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), diejenige Behörde, die für die Deportation und Vernichtung