Heft 
(1996) 3/1996. Dezember 1996
Einzelbild herunterladen

32 Lagergemeinschaft Auschwitz- Freundeskreis der Auschwitzer

Wer sich allerdings die Mühe macht, auch nur einen geringen Teil der z. B. im Bundesarchiv vorhandenen Pro- zeßakten der Wehrmachtsgerichte zu lesen, muß feststellen, daß nur bei wenigen der Verfahren wegen Fahnenflucht diese Voraussetzun- gen vorlagen. Dagegen sind fast alle Kriegsdienstverweigerer und auch ein großer Teil der sogenannten Wehrkraftzerset?er zu rehabilitie- ren, da Gewissensgründe hier in ganz anderem Ausmaß als Motivati- on vorlagen.

Die in den Medien häufig anzu- treffende Schwarzweißmalerei hat mit den historischen Verhältnissen eben wenig zu tun. Nicht alle Wehr- machtsrichter waren Blutrichter' und nicht alle Wehrmachtsdeserteu-

re waren Gewissenstãter. Von daher ist eine differenzierte Sicht der Din- ge geboten. Es gibt Belege, daß sich einerseits Teile der Wehrmachtjustiz ausdrücklich am Widerstand gegen Hitler beteiligten und andererseits Deserteuere zur Vorbereitung oder Durchführung ihrer Tat auch vor schwersten Straftaten, teilweise so- gar Mord, nicht zurückschreckten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfrak- tion steht nach wie vor in Gesprä- chen sowohl mit ihrem Koalitions- partner als auch der SPD-Fraktion, um eine dem jeweiligen Finzelfall gerecht werdende Lösung zu finden. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß es für komplizierte historische Sachverhalte keine einfache Lösun- gen gibt.

Leichenberg nach einer Exekution. Amateurfoto, gefunden in der Nähe von Wyschgorod bei einem Unteroffizier der Wehrmacht. Aus: Vernichtungskrieg. Hamburger Edition, 1996, S. 501.(Wer sich als Wehrmachtsangehöriger diesem Angriffskrieg, bei dem die deutsche Führung systematisch außerhalb des Völkerrechts stehende Verbrechen begann, als

Fahnenflüchtiger verweigerte. darf nach Meinung der CDU/CSU nur dann rehabilitiert werden, wenn er dezidiert seinen Widerstandswillen nachweisen kann.)