Heft 
(1994) 3/1994. Oktober 1994
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Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 1

Am 7. Oktober 1 944 rebellierten die Häftlinge an den Krematorien

Der Aufstand des Sonderkommandos im Vernichtungslager Birkenau

von Kazimierz Smolen

Die ungeheure Dimension der Verbrechen der Nationalsozialisten an den Bürgern vieler Länder, vor

an den Juden, ist allgemein

ekannt. Der gewaltige Umfang die- ser Verbrechen sowie die Technik, derer sich die Nationalsozialisten bedienten trat besonders in den Strafprozessen zu Tage, bei denen Naziverbrecher vor Gericht stand- en: in den einstmals besetzten Län- dern, in Deutschland, vor dem Inter- nationalen Militärgerichtshof in Nürnberg.

Finen Teil ihrer Verbrechen ver- übten die Nazis in den Konzentrati- ons- und Vernichtungslagern. Die Hãftlinge, die in diesen streng iso- lierten Lagern Zeugen der Verbre- chen wurden, sollten niemals die Freiheit wiedererlangen. Womit ge- währleistet sein sollte, daß alle Grausamkeit, alles Morden für im- mer geheim bleibt.

Die Vernichtungslager wurden an à

bgelegenen Orten errichtet. Außen

herum zogen sich mehrere Sperr- streifen, welche sie von der weiteren Umgebung isolierten, ungewollten Zeugen sollten sie den Zugang ver- wehren.

Noch größere Geheimhaltung galt für die Stätten, an denen die für den Massenmord vorgesehenen Anlagen errichtet und betrieben wurden. Diesen Objekten wurde ein unschul- diges Aussehen gegeben: in Au- Schwitz-Birkenau wurde z. B. rund um diese Gebäude ein eigens ange-

legter Flechtzaun errichtet, an dem ein Grüngürtel aus Bäumen und Sträuchern angelegt wurde. Weil die Massengräber, in denen die Opfer zuerst begraben wurden, keine Ge- währ dafür gaben, daß das Geheim- nis vollständig bewahrt blieb, wur- den die Leichen in Krematorien oder auf Scheiterhaufen verbrannt. Die Asche wurde auf Feldern ver- streut oder in Teiche und Flüsse ge- schüttet. Dokumente, Fotografien und persönliche Gegenstände der Opfer der Massenvernichtung wur- den verbrannt, um so alle Nachrich- ten über ihre Namen für immer aus- zulöschen. Das Sonderkommando

Zur Ausführung der körperlichen Arbeiten in ihren Mordfabriken ver- wendeten die Nazionalsozialisten Häftlinge. Diese Häftlinge mußten die Leichen der durch Gas bzw. Mo- torenabgase vergifteten Menschen aus den Gaskammern entfernen. Die S8 wählte diese Häftlinge aus Transporten aus, die gerade erst in das Lager gebracht worden waren. Diese wußten noch nicht, was dort vor sich ging, und verstanden zu diesem Zeitpunkt noch nicht, bei was für einer Arbeit sie eingesetzt werden sollten. Das aus diesen Häft- lingen gebildete Arbeitskommando wurde als Sonderkommando be- zeichnet. Weil die Nationalsoziali- sten die Augenzeugen der von ihnen verübten Verbrechen beseitigen wollten, liquidierten sie von Zeit zu