Heft 
(2020) 1/2020. Januar 2020
Einzelbild herunterladen

18 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer

nütziger Vereine neu geregelt werden Sollte, auch dieser Entwurf ist mittler- weile Zurückgezogen;

* schließlich die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BDA (Bundesverband) durch das das FHi- nanzamt für Körperschaften I in Berlin aufgrund der Tatsache, dass die VVN BDA im Bericht des Bayerischen Lan- desamtes für Verfassungsschutz(und nur in diesem!) alsextremistische unddemnach verfassungsfeindliche Organisation aufgeführt wird. Um die- Sen let?teren Vorfall geht es hier.

Finem Bericht der taz vom 9. De- zember Zufolge ist der Hintergrund der Entscheidung, eine Anweisung aus dem Bundesfinanzministerium vom 3. Janu ar 2079, ein Prlass zur Abgabenord nling, welche die Gemeinniitzigkeit von Vereinen regelt. Port wird Klargestelt Vine Institution verliert ihre Gemeinniit- ZigMeit, vohuld sie in einem(Hervorme- hling gm) Verfussungsschilz bericht ge nannt wird und den vorgemorfenen Ex- tremismus nicht widerlegen Kann.

Das Ministerium beruft sich dabei, 80 die taz, auf ein Urteil des Bundesfi- nanzhofs vom März 2018 gegen einen Moscheeverein das eben dieses fest- legte.Fs ist eine Beweislastumkehr- Nicht das Finanzamt muss nlun helegen, dass ein Verein verfassingswidrig ist, Sondern dieser muss veine Verfassungs- treue beweisen. Aufgrund dieses Urteils und des darauf folgenden Prlasses ent- zogen auch in NRW Finanzämter dem dortigen Landesverband und Kreisver- bãnden die Gemeinnützigkeit. Danach folgte Berlin für den Bundesverband. Finan?senator Matthias Kollat?(SPD) Sagte der taz zufolge, in solchen Fällen gebe es rechtlichkeinen Spielraum.

Dahei hitte es vehr wohl Spielraum gegeben, wie die Unterlagen zZeigen. Denn velhst der huherische Verfasslings- Schllz nennt die VVWNhdd nur, links- extremistisch heeinflusst. Und unklar ist, warim das Amt nicht nur den Lan- desverhand des VVNhdd, Sondern auchn den Bundesverband heurteilen darf NRW jedenfalls nutzte den Spiel- ralim: Es 20g seinen Beschluss, dem VVNhdA die Gemeinnitz igkeit abzu erkennen, im Oktoher wieder zurick.

Und damit sind wir genau bei dem Punkt, der eingangs angesprochen worden ist: Willkürliches Handeln von Behörden aufgrund einer Rechtspre- chung zu einem gan?z anderen Bereich, die sich auf᷑ die politische Finschätzung ein?zelner Verfass ungsschut?behörden stützt, Behörden, deren Tätigkeit in den let?ten Jahren gerade im Bereich desRechtsextremismus, den wieder- um die VVNBdA bekämpft, nicht über jeden Zweifel erhaben war um es einmal zurückhaltend auszu drücken!

Von den politisch Verantwortlichen ist daher zu fordern und zu erwarten, dass erstens die Entscheidung der Berli- ner Finan?behörde vollständig rückgän- gig gemacht und dass Zweitens gesetz- lich klargestellt wird, dass sich derlei willkürliches, politisch gesteuertes Vor- gehen einzelner Landesbehörden gegen den Bundesverband einer Organisation nicht wiederholt. Im ersten Fall ist der Berliner Finanzsenator, im zweiten Fall der Bundesfinanzminister und hier wieder der mittlerweile zurũckgezogene GesetZentwurf- in der Pflicht.

Unsere Solidarität gilt der VVN/BdA und seinen Mitgliedern.

Gerhard Merz