38 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer
Warschauer Ghettos(„Oneg Schah— hat“- oder„ Emanel-Kingelblum-Ar⸗ chiv*) in das MoWVerzeichnis einge- tragen. Maßgeblich für oben genannte Entscheidungen war auch die Er— kenntnis, dass die Dokumente nach dem Ableben der let?ten Zeitzeugen zukünftig von noch größerer Bedeu- tung sein könnten.
Auch die Archive der internationa- len Agentur für Kriegsgefangene des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz(ICRC) von 1914-1923(2007), ein Hilm über die Schlacht an der Som- me von 1916(2005), die Sammlung jü- discher Folkloremusik auf Fdison- Wachszylindern von 1912 1947(2005), die Radioũbertragung Charles de Gaul- les Zzum französischen Widerstand ge- gen die deutsche Invasion von 1940 (2005), das Jagebuch der Anne Frank von 19421944(2009), oder die 21 The- sen der Solidarnosc von 1980(2003) sind Bestandteil des Weltdokumenten- erbes.
Insbesondere besteht nach der Aufnahme in das Weltverzeichnis eine Verpflichtung, die in Archiven, Mu— seen und Bibliotheken aufbewahrten bedeutenden Zeugnisse langfristig di- gital zu sichern und auf informations- technischen Wegen weltweit zugäng- lich zu machen. Im Jahre 2016 wurden die ein Jahr zuvor sicherungsverfilm- ten Verfahrensakten des ersten Frank- furter Auschwitz-ProZesses digital re- produziert, bevor die Sicherungsfilme an den Bund zwecks Finlagerung ab- gegeben werden mussten. Seit März 2017 werden die Digitalisate im hessi- schen Archivinformationssystem Ar-
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Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (HHsSt W, 461, 37638/1, Hauptakten Bd. 1, Aktendeckel
einsys in sehr guter Qualität bereitge- Stellt(https: arcinsys. hessen. de) und damit der Forschung ohne Wartezeit oder große Finschränkungen zugäng- lich gemacht.
Lediglich die den Angeklagten Klaus Dylewski betreffenden Verfah- rensakten bleiben aufgrund der im Bundesarchivgeset?(BArch6§11 Abs. 2) geregelten Schutzfristen vorlãufig ge- sperrt. Der ehemalige SS-Oberschar- führer verstarb im April 2012 als letzter Angeklagter des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses im Alter von 96 Jahren, die Sperrfrist des seine Person betreffenden Archivguts endet nach dem am 16. März 2017 in Kraft getrete- nen neuen Bundesarchivgeset?z frühe- stens Zehn Jahre(davor: dreißig Jahre) nach seinem Tod.


