Heft 
(2016) 2/2016. Dezember 2016
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Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer 7

Es geht mir nicht im die Strafe, es geht mir um das Urteil die Stellungnahem der Gesellbchaft?, hat die Auschwitz- Uberlebende Eva Pusztei-Fahidi im Verfahren in Lüneburg erklärt.

BGFH: Urteil des Gröning-Prozesses ist rechtskräftig Auschwitz-ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte

Der Bundesgerichtshof(BG H) hat die Revisionsanträge gegen die Verurteilung des einstmaligen SSMannes Oskar Gröning verworfen(Az: 3 StR 49/16). Dies hat das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafverfahren am 28. November 2016 mitgeteilt. Damit sei Rechtsgeschichte geschrieben worden, urteilen übereinstim- mend die meisten Kommentatoren in den deutschen Medien. Denn es wurde erst- mals ein Urteil rechtskräftig, in dem ein Verhalten während des Dritten Reiches ohne direkten Einzeltatnachweis als Beihilfe zum Mord gewertet wurde.

Die Schuld des Buchhalters

auscnwm Alle Bediensteten des Vernichtungslagers können wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden 1969 hatte er in einem ahnlichen Fall keine Schuld erkannt. so entgingen Tausende NMazis einer Straſe smz

Der 1921 geborene Oskar Gröning war im Sommer 2015 vom Landgericht Lüneburg zu einer vierjährigen Haftstraße wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 ungari- schen Juden verurteilt worden. Die Opfer waren in der Zeit vom 16. Mai bis zum 11. Juli 1944 im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau systema- tisch vergast worden. Mit dem Beschluss des BGKH wurde das Urteil rechtskräftig.

Ob Gröning die Haft ver- büßen muss, entscheiden nun die ärztlichen Gutachten über seine Gesundheit.

Der BGKH-Spruch ist über den Einzelfall hinaus von all- gemeiner Bedeutung: Er sei

Nitelseite(Ausschnitt) der Berliner tageszeitung eIn Kich E ruch iber die deur (taz) vom 29. November 2016 Sche Mustiz und ihr Versagen

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