4 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer
Die Strafverfahren gegen Demjanjuk, Gröning und Hanning
Neue Rechtsprechung gegen SS-Täter
Gast bei der Mitgliederversammlung war Tobias Reckeweg. Ihn hatte die Lagergemeinschaft mit einem Zuschuss zu einer Recherchereise nach Kanada unterstũtzt, wo er überlebende Auschwitz-Häftlinge interviewte.
Tobias Reckeweg ist Student der Geschichtswissenschaft an der Uni— versitäãt Bielefeld. Während der Mit— gliederversammlung berichtete er un- ter dem Arbeitstitel Verbrechen des Holocaust- Mustiz, THter und Uher— lebende über die Grundideen seiner Magisterarbeit. Es geht dabei um Die Mele' Rechtprechung gegen S Täter in den Strafperfahren gegen Demjan- jM, Gröning und Hanning und ihr Pinfluuss auf die gesellschaftliche Wahr- nehmung von No Täterschaft. John Demjanjuk war 2011 wegen Beihilfe zum Mord in einem Vernichtungslager zu einer mehrjärigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ebenfalls Zzu meh- reren Jahren Freiheitsent?zug wurden 2015 und im Sommer 2016 Oskar Grö- ning und Reinhold Hanning verurteilt.
Erst sehr spät und fast zu spät hat sich damit eine Rechtsprechung durchgesetzt, die die Verurteilung als Beihilfe zum Mord ohne Einzeltat- nachweis möglich machte. Dafür hat- ten bereits in den 1960er Jahren der hessische Generalstaatsanwalt Frit?z Bauer und seine Mitstreiter gekämpft leider ohne Erfolg.
So wurden im großen Frankfurter Auschwit?-Prozeß(1963— 1965) nur Haftstrafen ausgesprochen für Ange- klagte, die besonders brutal und aus
eigener Motivation gemordet hatten. Jahrzehntelang leitete die deutsche Justi? daraufhin kaum weitere Verfah- ren ein oder stellte diese ein. Tausende SS-Täter blieben ihr Leben lang juris— tisch unbehelligt. Dies änderte sich erst 2011 mit dem Münchener Prozeß ge- geg Demjanjuk und den Verfahren ge- gen Gröning und Hanning.
Schlussstrich nach 70 Jahren? Tobias Reckeweg präsentierte der Versammlung per Video einige Aus- schnitte seiner in Toronto geführten Interviews vor. Einige der Gesprächs- partner waren als Zeugen in Detmold beim Prozeß gegen Hanning aufge- treten. Dann erläuterte der Referent Sein weiteres Vorgehen. Er will in sei- ner Magisterarbeit in einem ersten Schritt untersuchen, wie es zu der oben erwähnten veränderten Recht- sprechung kam, welche historische Bedeutung ihr zukommt und wie sich dadurch Strategien von Anklage und Verteidigung verändert und ent- wickelt haben.
In einem zZweiten Schritt will er der Frage nachgehen, inwiefern die drei ProZesse und die jeweiligen Urteile das Bild der deutschen Bevölkerung von Schuld und Täterschaft in Bezug auf den Holocaust verãndert haben und wie


