Heft 
(1993) 2/1993. September 1992
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Lagergemeinschaft Auschwitz- Freundeskreis der Auschwitzer e.V. 29

Mitgliederversammlung

am Samstag, den 25. September, um 14 Uhr in der St. Katharinen-Gemeinde, Myliusstraße 53 Frankfurt am Main

Am Samstag, den 25. September, findet um 14 Uhr in Frankfurt im Zen- trum der Evangelischen St. Katharinen-Gemeinde, Myliusstraße 53(Nähe Palmengarten) eine Mitgliederversammlung derLagergemeinschaft Au- schwitz-Freundeskreis der Auschwitzerꝰ statt.

Eine erneute Versammlung in diesem Jahr ist notwendig geworden, weil Monika Ribold, die im Februar zur Kassiererin gewählt worden war, nicht nur zurückgetreten ist, sondern auch leider ihren Austritt aus dem Verein erklärt hat. Das Amtsgericht Butzbach, bei dem wir als gemeinnütziger Verein eingeschrieben sind, verlangte eine Zuwahl noch in diesem Jahr. Wir bitten deshalb um zahlreiches Erscheinen, damit die Beschlußfähigkeit gewährleistet sein wird.

Als weiteren wichtigen Punkt hat der Vorstand eine Beitragserhöhung auf die Tagesordnung gesetzt. Bereits im letzten Mitteilungsblatt wurde daraufhingewiesen, daß der Jahresbeitrag seit Gründung des Vereins nicht erhöht wurde. Der Vorstand wird auf der Versammlung beantragen den Mindestbeitrag von 40 auf 60 Mark zu erhöhen. Dies ist zwar prozentual gesehen eine enorme Steigerung, aber angesichts der jahrelangen Enthaltsamkeit? sowie der steigenden Unkosten, durchaus zu vertreten, wurde einstimmig von den Vorstandsmitgliedern beurteilt. Mitglieder, die sich dies nicht leisten können, können nach wie vor auf Anfrage davon befreit werden.

Die Vereinsmitglieder haben fristgerecht die Einladung zur Versammlung

bekommen, eingeladen sind jedoch auch Nicht-Mitglieder, die sich für unse- re Ziele interessieren. Die Versammlung tagt öffentlich und die Tagesord- nung sieht wie folgt aus:

1.) Begrüßung

2.) Bericht des Vorstandes Z.) Beitragserhöhung

d.) Zuwahl zum Vorstand 5.) Verschiedenes

Vereinsmitglieder, die an dem Termin der Versammlung verhindert sind, weisen wir auf die satzungsgemäße Möglichkeit hin, ihr Stimmrecht auf ein anderes Mitglied zu übertragen. Dies muß jedoch der Versammlungsleitung schriftlich vorliegen und jedes anwesende Mitglied kann nur ein übertrage- nes Stimmrecht ausüben. 2