e Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer e. V.
einicge von uns das Pittere Los des Exi1s kennenge1ernt haben, darf em AsyLrecht(66, hrE⸗ 16) nicht gerüttelt verden! Vielmenr müssen alLe, die Verantwortung tragen, die Sevölkerun Eber die Gründe des Exi1S informieren, vas es kür den einzelnen oder seine Fani1ie Pedeutet, als Flücht1ing zu 1eben und schließLich sich zeder Diffamierung dieser heinat1os gewordenen Henschen entgegenstelLen.
GEDENKSTRTTEN
Fir öberlebende sind es den Toten des NS-Regimes schuldig, deür zu sorgen, daß sich die Schrecken der verqangenheit nicht viederholen. Gedenkstätten und Mahnmale so11en symbole. der Erinnerung sein. Ste bleihen bedeutungs1os, venn se 6 1ediqich dezu dienen, an best immten Gedenktaqen Kränze nieserzulecen, vSihev0S Nsen zv hsIten und ansonsten diese Periode deutscher ceschtchte verdrängen oder verharmLosen
i111onen von cefallenen So1Ssten sind nicht den Frauen, Uernnern und Kindern gleichzusetzen, Sie schuldlos der erparmungsLosen Haztherrschaft geopfert oder die als Geqner des Reqines ernordet wurden. Daher verurteilen vir die Absicht der Bundesregierung, für Täter und Opfer der MS-Gens1therrschaft ein gemeinsanes Mahrmal in Bonn zu errichten. Der Tod als geneinsaner Menner kann nicht ungeschehen machen, daß im Leben Täter und Opfer durch Kelten getrennt vären. Moralische Merte ver1 Leren ihren sinn, venn man diese Unterscheidung verdecken vi11.
unterstützunqswürdiq wäre eine zentrate Gedenkstätte in Ber1in, am früheren sitz des Gestapo und des Reichs-sicherheitshabptantes, vo der Terror gegen poLitische Geqner, der VöLkKermord und die nVernichtung durch Arbeit“ geplant wurde. Eine Erweiterung der vorhandenen Nusste1lung der Topographie des Terrors“, die bereits auf diesem Gelände Pesteht, kKann auch späteren Generat ionen als Ort der Erinnerung und des Lernens dienen⸗ Die NvSs vehrt sich dagegen, vo11te man dort die Opfer nach zaht; po1itischer, re1iqiöser oder anderer zugehöriqkeit ause inanderdividieren- Das Andenken nmuß allen Menschen gelten, deren Leben die Kazi-Mörder bewußt vernichtet haben. 6
Die Erhaltung und der Ausbau der Gedenkstätten in den Ronzentrationslagern, den Meben- und AußenLagern Kosten Ge1d. Ehenso ist es erfordertich, interessierten Einzelpersonen und Institutionen, die sich für die Pf1ege dieser Stätten zur verfügung stelLen vollen, die Aus- und weiterbi1dung zu ernögLichen. Die Bundesregierung vird daher aufgerufen, es als eine Selpstverstandliche Ehrenpf1icht zu petrechten und einen JährLichen Betrag von mindestens
500. 000 DM dafür zu Pevi1Licen. Unsere Züngeren Freunde pitten vir, sich nät uns an dieser Gedenkstättenarbeit akt iv zu betei1igen. Die Zrbeitsgeneinschaft verfo1qter
Soz aldemoRraten vürde es Pegrüßen, venn auf diese Weise die Erinnerung en die zeit der Verfolguns und des Kiderstands Lahrend der NMS-zeit 1ebendig Pleipen kann. Danit väre die Brücke zwischen Tradition und zukunft gegeben.


