Heft 
(1989) Nr. 15. Juni 1989
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Lagergemeinschaft Auschwitz Freundeskreis der Auschwitzer e. V. 31

WEDERGUTMACHUNG

wer im Niderstand qegen die NS-Barberei sein Leben aufs Spiel setzte oder gezwunden vär, seine Hemat zu verLassen und das Reqime von außen zu bekänpfen, tat dtes aus politischen, veltanschaulichen oder reliqiösen Gründen. Klemand dschte jemals daren, später in irgendeiner Form dafür eine Entschädiqung zu erhalten. Nienand kann ohnehin den Verlust an ertittenem schaden ideelLer oder materielLer arxtiederqutmachen. Die Verabschiedung der soqenannten Nderqutmachunqsgesetze. war für die verfolgter eine manchma! beleidiqende Geste. Trotzdem var sie für viele eine Hi1fe. Schl imm und skandalös ist aber die Tatsache, daß bis heute eine Vielzahl von 6ruppen von der bestehenden Gesetzqebunq auf diesem Gebiet ausgeschlossen ist, die ohne Zzveifel nicht nur von den Hazis qrausam verfolgt wurden, sondern tei1veise auch einen sehr hohen Blutzo11 zahlen nußten- Unzäh1iqe urden als Bestandtei1 der Neziideologie zu qrausanen Sxperinenten nißpraucht, Leben neute als nmenschliche Ruinen oder vurden der vernichtung preisgedeben. Thre Pewußte Kusqrenzung durch dte von der Jetzigen Bundesregierung erlassenen RichtLinien sprechen jeg1icher Wiederqutmachunq Hohn. Als deutsche Verfolgte, die durch das Sundesentschädiqunqsgeset?(BE6) anerkannt und somit nicht Selbst pPetroffen sind, verlengen vUr eine unbürokratische Nove1Lerung der sogenannten Richt1inien und HärtekLauseln, um de absichtlich 7vergessenen opfer schnelLstens 2u entschädigen. Thnen qi1t unsere uneindeschränkte solidarität!

ASV

Ltwa 350.000 Deutsche haben sich bPis zum Ausbruch des kKrieqes 1939 vor der Verfolgung retten können und fanden im AusLand AsyL. Diejenigen, die nach 1945 wieder zurückkehren Lonnten und dies vo11ten, haphen ihre Erfahrungen beim Rufbpau unseres zerstörten Landes anwenden können. Jeder so11te vissen, daß niemand seine Heimat ohne zwinqenden Grund erLaßt und Aufnahme in einem frenden Land sucht, vo er in krender Ungebung, ohne Kenntnis der Sprache, der Kultur und geringer Russicht auf Arbeit, sein Leben fristen nuß. Anqst kuhrt zur Flucht ias Ungevisse. Das galt damals vie heute.

Gastarbeiter und Aussiedler vurden in die Bundesrepub1 ik geholt. Ste Können nicht mit Flücht1ingen verg1ichen verden. Hogen es politische, virtschaft1iche oder rassische Ursachen haben, HMi11ionen Menschen sind heute den eh reiches Land so11ten vir uns verpfLichtet fühlen, sie a1s Flücht1inge zu bezeichnen, sie aufzunehmen und ihnen Hi1fe zuteil verden 1assen. Das AsyLrecht ist ein Menschenrecht. bleses Recht zu schützen verlangt unser 6rundgeset?z und die cenfer Flücht1inqskorwent on. Die zetzige Behandlung der FLüchtLinge durch die 6esetzgebung, durch die Einschränkunq Unrer Berequngsfreiheit, durch eine vö1119 s innlose Sahriqe Arbeitsverweigerung und durch ein fast end1Loses Rnerkennungsverfahren, ist menschenwerachtend. 6erade veil