Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer e. V.
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Und so nützte es denn nichts mehr, als Donnerstag um 13.45 Uhr die für die Voll- streckung des nunmehr in Kraft getrete- nen Haftbefehls zuständige Wuppertaler Staatsanwaltschaft per Telefax von der Kölner Zentralstelle informiert wurde. An sie hatte der BGH nämlich keine Mit- teilung gesandt. Als man daraufhin die Polizei losschickte, Weise festzunehmen, war der längst über alle Berge. Vorher hatte der Verurteilte noch bei Rechtsan- walt Widmaier in Karlsruhe angerufen, dort jedoch nur dessen Sekretärin er- reicht. Widmaier befand sich bis zum Wo- chenende auf einer US-Reise. Auf die Mitarbeiterin machte Weise einen ver- wirrten Eindruck und sprach von Selbst- mord. Seitdem ist er verschwunden.
Gunter Widmaier ging davon aus, falls der BGH so entscheide, wie er es dann tat, dah die Richter entweder die Wupper- taler Staatsanwaltschaft oder die Bun- desanwaltschaft informiere.„Es konnte nicht anders ablaufen. Zu meinem Er- staunen ist das nicht geschehen. Der Fall Weise“, sagt Widmaier,„ist behandelt worden wie jeder andere Revisionsfall
Gesucht Weise.
(Bild: FR-Archiv)
auch. Sie haben alles ganz normal ge- macht. Vielleicht ist das der Fehler.“
Seines Wissens hat es eine vergleichba- re Vollstreckungssituation aber auch noch nie gegehen, wo der zu lebenslang Verurteilte sich nicht in U-Haft befindet. Und so wundert ihn nicht, daß die Kon- struktion, mit der die Düsseldorfer Ober- landesrichter Weise auf freien Fuß ließen, während der Hauptverhandlung hielt, aber zusammenbrach,„als der 66jährige den Briefkasten aufmacht“ und die Nach- richt darüber findet, daß er nun für im-
mer ins Gefängnis müsse.„Ich kann mir nicht vorstellen“, so Widmaier,„daß er sich dann in den Sessel setzt und wartet, bis vorne die Polizei lãutet.“
Der Leiter der Kölner Zentralstelle, Oberstaatsanwalt Hans Joachim Röseler, äußert sich zwar erstaunt darüber,„daß man so eine Sache wie einen Ladendieb- stahl behandelt“, stiftet freilich weitere Verwirrung bei der Suche nach der Stel- le, die den Schwarzen Peter behalten darf. Er behauptet nämlich, durch einen Anruf beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe darum gebeten zu haben, den BGH doch im Falle einer Entscheidung um Vorabinformation anzugehen, damit das Nötige veranlaßt werden könne. Ein etwas umständlicher und, wie Ministeri- aldirigent Richter meint,„ungewöhnli- cher“ Weg, der von der Bundesanwalt- schaft nicht bestätigt wird. Dort teilt der Pressesprecher Hans-Jürgen Förster mit: „Eine Bitte an den Generalbundesanwalt, beim BGH sicherzustellen, daß im Falle einer Verwerfung der Revision eine Vor- ausunterrichtung der Staatsanwaltschaft durch den BGH erfolgt, ist hier nicht fest- stellbar.“
Wo auch immer die Lücke gewesen sein mag— Kritiker der justitiellen Ge- pflogenheiten bei der Handhabung von NS-Verbrechen in diesem Land verwun- dert die ganze Vorgehensweise nicht. In- g0 Müller, Jurist beim Bremer Justizse- nator und Verfasser einschlägiger Publi- kationen zu dem Thema, meint, beim Umgang mit Nazitätern entwickele die Justiz„plötzlich beim Auffinden von Haftverschonungsgründen Phantasie, die sie sonst nicht hat“ NSVerbrechern wer- de, so Ingo Müller, stets das jeweils Gün- stigste unterstellt„Das Prinzip in dubio pro reo'(im Zweifel für den Angeklagten) wird arg strapaziert.“ Und fast immer werde„mit teilweise hanebüchenen rechtlichen Konstruktionen“ alles zu ih- ren Gunsten interpretiert, so daß auch sehr schnell mangelnde Fluchtgefahr an- genommen wird. Hinterher sage man dann:„Wer hätte das gedacht. Mich wun- dert das gar nicht, wie der Fall Weise ab- gelaufen ist.“
Der nordrhein-westfälische Justizmini- ster Krumsiek will nun den Bundesjustiz- minister bitten, den Fall zu untersuchen. Bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft häufen sich die anonymen Hinweise dar- auf, wohin Weise denn verschwunden sein könnte. Und der 3. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, der mit seiner Haftverschonung die Flucht Wei- ses erst ermöglicht hat, dürfte derzeit nur aukf ein Lob hierfür zurückgreifen kön- nen: Weise selbst meinte kürzlich gegen- über Reportern des WDR-Fernsehens, die ihn in Solingen auf der Straße anspra- chen, anerkennend, im Vergleich zu den Wuppertaler Richtern, die ihn verurteil- ten, hätten die Düsseldorfer, die ihn frei herumlaufen ließen,„mehr Charakter“ bewiesen. R/S
FR 29.4. 1939


