16 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer e. V.
Eine Flucht unter den wachsamen Augen der ustiz
Wle der Auschwitz-Täter Welse nach dem Urtell verschwinden konnte und warum keiner verantwortlich sein will Von ingrid MlerMönch(Kõln)
Zur Zeit wird der Schwarze Peter von Karlsruhe aus mal nach Köln, mal nach Düsseldorf mit Zwischenstation in Wup- pertal verschoben. Keiner will schuld ge- wesen sein, weder der Bundesgerichtshof. der sich darauf beruft, das Ubliche, das Nötige veranlaßt zu haben. Nicht die Bundesanwaltschaft oder die Kölner Zen- tralstelle für die Verfolgung von NSVer- brechen, schon gar nicht der 3. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Seit vergangenem Donnerstag, über eine Woche schon, befindet sich der zu lebens- langer Haft verurteilte 63 Jahre alte Gott- fried Weise auf der Flucht.
Wie läßt es sich erklären, daß Weise nun, obwohl rechtskräftig zu lebenslan- ger Haft verurteilt, mit einem Kopfgeld von 10 000 Mark(vom nordrhein-westfäli- schen Justizminister in aller Eile ausge- setzt) per internationalem Haftbefehl ge- sucht werden muß? Seine Frau und sein Sohn konnten ihn in aller Seelenruhe an einen geheimen Ort begleiten und gaben dies der Staatsanwaltschaft gegenüber bei ihrer Rückkehr auch ungeniert zu. Als nächste Angehörige sind sie weder zur Aussage verpflichtet noch können sie wegen Strafvollstreckungs-Vereitelung belangt werden.
Eigentlich hätte dieser Mann— mißt man ihn an sonstigen Gepflogenheiten— spätestens mitten in dem sich über 16 Monate hinziehenden Prozeß vor dem Wuppertaler Schwurgericht in Haft Kom- men müssen. Am 28. Verhandlungstag be- lastete ihn eine aus Ungarn angereiste Zeugin so schwer, daß sich von da an die im Januar 1988 erfolgte Verurteilung we- gen Mordes in fünf Fällen abzeichnete. An jenem Junitag 1987 hatte Ilona S., Uberlebende von Auschwitz, geschildert, wie der damals als SS-Unterscharführer und Aufseher im Effektenlager„Kanada“ eingesetzte Weise einen etws achtjähri- gen Jungen und ein wohl 17jähriges Mäd- chen tötete Ilona S. hatte mit angesehen, wie Weise dem um sein Leben weinenden Jungen Konservenbüchsen auf Schultern und Kopf setzte und auf die Dosen mit seiner Dienstpistole schoß. Anschließend totete er das Kind. Mit dem Mädchen war er ähnlich umgegangen.
Niemand im Gerichtssaal, der dazu be- fugt gewesen wäre, verlangte da, daß der Angeklagte auf der Stelle verhaftet wer- de. Auch nachdem Zeugen ihn wegen neun weiterer, über die Anklage hinaus- gehender Morde schwer beschuldigten, konnte Weise ungehindert mit Frau und Sohn nach der Verhandlung den Saal verlassen. Sieben Monate, von Mai bis Dezember 1985, hatte er in Untersu- chungshaft gesessen. Auf seine Be- schwerde hin hatte das zuständige Ober- landesgericht ihn am 5. Dezember 1985 von der Haft verschont. Der zuständige 3. Strafsenat war der Meinung, daß zwar ein dringender Tatverdacht gegen den Mann bestehe und auch die Fluchtgefahr nicht ausgeschlossen werden könne, daß
aber durch geeignete Maßnahmen die Möglichkeit einer Flucht so gut wie aus- geschlossen werde.
Seitdem ist Weise ein freier Mann. 300 000 Mark Kaution mußte er hinterle- gen, die er durch eine Hypothek auf sein Solinger Mehrfamilienhaus zusammen- bekam. Durch Abgabe von Paß und Per- sonalausweis, mit der Auflage, sich zwei- mal pro Woche bei der Polizei zu melden und der Begründung, der Gesundheitszu- stand der Ehefrau, seine soziale Einbin- dung in die Nachbarschaft und seine ge wachsene Beziehung zu einem behinder- ten Enkelkind schließe eine Flucht so gut wie aus, fühlten sich die OLG-Richter ausreichend gesichert. Daran änderte sich auch nichts, als im Januar 1988 die Wuppertaler Schwurgerichtskammer ein „Lebenslang“ aussprach, das Urteil aller- dings nicht rechtskräftig wurde, weil Wei- se in Revision ging. Auch diesmal ver- warf der 3. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts den Antrag der Wup- pertaler Schwurgerichtskammer, Weise nunmehr in Haft zu nehmen.
Folgsam hielt Weise alle Auflagen ein, meldete sich pünktlich zweimal pro Woche bei der zuständigen Polizeidienst- stelle seines Wohnortes. Zuletzt am Dienstag voriger Woche. Und hätten nicht empörte Bürger den nord- rhein-westfälischen Justizminister mit Anfragen bedrängt, wie es denn komme, daß Weise frei herumlaufe— dann hãätte auch am vergangenen Donnerstag die Fahndung nach dem Flüchtigen nicht be- ginnen können. Dann hãätte nämlich die Zentralstelle für die Verfolgung von NSVerbrechen in Köln von der Entschei- dung des BGH erst mit regulärem Post- eingang am Freitagnachmittag erfahren. Da erst ging nämlich der Brief aus Karls- ruhe ein, in dem stand, daß das Wupper- taler Urteil gegen Weise in zwei Fällen zwar aus formalen Gründen aufgehoben, aber in drei Fällen das„Lebenslang“ be- stätigt worden war.
Auf᷑ die Beschwerden vieler Bürger hin hatte der zuständige„Sachbearbeiter beim Justizminister von NRW am Don- nerstag voriger Woche bei der Zentral- stelle in Köln nachgefragt, wie denn der Stand der Dinge in Sachen Weise sei. Der Vertreter des Zentralstellenleiters, Hans- Joachim Röseler, rief daraufhin beim BGH an und erfuhr, daß die Entschei- dung hierüber schon am 31. März gefällt worden war, die schriftliche Mitteilung hierüber am 19. April per Post schriftlich an alle Verfahrensbeteiligten abgegangen sei. Weises in Karlsruhe ansässiger Revi- sionsanwalt, Gunter Widmaier, hatte die- se Entscheidung schon am Mittwoch wie üblich durch einen Boten in seine nur wenige Meter vom Bundesgerichtshof lie gende Kanzlei bekommen. Weise selbst kand den Bescheid am Donnerstag in sei- nem Briefkasten.


