Heft 
(1987) Nr. 12. Dezember 1987
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BONN, 3. Dezember. Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von GCDU/CSU und FDP eine aus Sicht der CDU abschließen- de undendgültige Regelung zur Ent- schädigung einiger bisher ganz oder teil- weise von Entschädigung ausgeschlosse- nen Opfer des NSRegimes beschlossen. Danach stellt die Bundesregierung insge- samt bis zu 300 Millionen und im näch- sten Jahr 50 Millionen Mark für soge- nannte Härtefälle zur Verfügung, insbe- sondere für jene Opfer, die Antragsfri- sten versäumt hatten.

Die Sozialdemokraten stimmten zwar der Aufstockung der Mittel zu, lehnten aber ebenso wie die Grünen die Regelung ab, weil sie ihrer Meinung nach weder ausreichend noch endgulug sein konne Die Oppositionsabgeordneten beanstan- deten unter anderem, daß keine Vertreter

der Opfergruppen bei der Entscheidung 0 die Vergabe von Entschädigungslei- stungen beteiligt werden sollten.

Die Sozialdemokraten hatten einen Ge- setzentwurf zur Errichtung einer Bundes- stiftung eingebracht, in die im ersten Jahr bereits 250 Millionen Mark einge- zahlt werden sollten. Nach diesem Ent- wurf sollten auch ausdrücklich die bisher bei der Entschädigung bewußt oder ver- sehentlich ganz oder teilweise ausge- schlossenen Opfer genannt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Sinti und Roma, die Zwangssterilisierten, Opfer von pseudomedizinischen Versuchen, Ho-

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Wie Entschädigung der NS-Opfer ist für Bonn erledigt

Wiedergutmachungsregelung

anfang des Jahres 1988

mosexuelle, Kommunisten, Kriegsdienst- verweigerer, sogenannte Asoziale und die deutschen Zwangsarbeiter, während die ausländischen Zwangsarbeiter nur in be- sonderen Härtefällen entschädigt werden sollten.

Zusätzlich hatte die SPD beantragt, Richtlinien für den von der Koalition be- schlossenen Härtefonds zu schaffen, die es den Opfern erlauben sollten, bei der Vergabe mitzuwirken. Die Koalitionsfrak- tionen lehnten nicht nur den SPD-Gesetz- entwurf zur Errichtung einer Stiftung ab. Dem Wunsch der SPD, diesen Antrag in die zuständigen Bundestagsausschüsse zu überweisen, kamen die Koalitionsfrak- tionen nach.

Der CDU-Abgeordnete Johannes Ger- ster stellte klar, daßdie Koalition diesen Beschluß nun wirklich als das Ende der ansieht Den Gesetzentwurf der Grünen nannte er unseriös Die von der SPD vorgeschla- gene Stiftung würde seiner Meinung nach eine neue Bürokratie schaffen und Zeit kosten. Ahnlich argumentierte der FDP-Abgeordnete Wolfgang Lüder, der ausdrücklich den Kommunisten für ihren Widerstand gegen das NS-Regime Re- spekt Zollte.

Die SPD-Abgeordnete Renate Schmidt und die Grünen-Abgeordnete Antie Voll- mer widersprachen entschieden der Mei- nung Gersters, wonach nunmehr sozusa- gen einSchlußstrich unter die Entschä- digung gezogen werden könne.

Freitag. 4. Dezember 1987 S