U2.
Lagergemeinschaft Auschwitz V
Freundeskreis der Auschwitzer e V.
Mitverantwortlich die Militärs
Rcinwascher, Rehabilitierer und sogenann- e liistoriker bemühten sich darum, Hitler lie„Alleinschuld“ an den Aggressionen urid cen als ihre Folge verübten Greueltaten und riegsverbrechen anzulasten. Der„Führer“ nätte aber die von ihm einkalkulierten und Lebilligten Verbrechen ohne aktive Mithilfe inc Unterstützung der Militärs weder an- ordnen noch dulden, Deutschland ohne ak- iver Mitwirkung des Generalstabs der Wchrmacht keine Aggressionshandlungen durchführen können. Qhne die von den Ge- nerälen ausgearbeiteten Aggressionspläne, ohne das Zusammenspiel von Naziführung, Generalität und Wirtschaft wäre die Kriegs- köhrung nicht möglich gewesen.
Kriegsverbrechen
Finen wesentlichen Punkt in der Anklage, der auch im Urteil zum Ausdruck kam, wa- ren die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von den Nazls an den von ihnen unterjochten völkern (Einschließlich des deutschen Volkes) began- gen wurden. Wo immer die Hitlertruppen (und in ihrem Gefolge SS, Gestapo, SD) ein- kielen, z0gen sie eine Blutspur durch das Land. Kriegsverbrechen und Verbrechen ge- gen die Menschlichkeit waren an der Tages- ordnung. Geiselmorde, Ausrottungspolitik gegenüber Juden, Zigeunern und slawischen Võlkern, Morde an politischen Gegnern (Kommunisten, Sozialdemokraten, aber auch kKatholischen Priestern) waren Teil eines aus- geklügelten Vernichtungsplanes.
Mord an Priestern
Schon wenige Wochen nach dem Einfall in Polen(September 1939) wurden fast sämt- liche Dormkapitulare des Bistums Kulm (Chelmno) mit anderen katholischen Prie- Stern ermordet. Insgesamt ermordeten die Nazis in Polen 485 Priester, nicht mitgerech- net die mehr als 1000 Priester, die in den KZ zZu Tode gemartert wurden.
„Der Kugelerlaß“
Im März 1941 erließ das OKH den„Kugel- crlah“, der verfügte, daß jeder entflohene
kriegsgefangene Offizier und Unteroffizier im Falle sciner Wiederergreifung der Sipo und dem 8SD ausgeliefert werden sollte. Ein sicheres Todesurteil, dem u. a. 50 Offiziere der königlich-britischen Luftstreitkräfte im März 1944 zum Opfer fielen.
„Die Behandlung von Sowjetgetang!)a war durch ganz besondere Unmenschlichkeit charakterisiert“, dazu hat der sogenannte Kommissarbefehl wesentlich beigetragen. Diese berüchtigt gewordene Anleitung zum Massenmord war nach dem Uberfall auf die Sowijetunion als Nachtrag„zum Führererlaß vom 14. Mai 1941 über die Ausarbeitung der Gerichtsbarkeit im Gebiet„Barbarossa“ Deckname für den Angriffsplan auf dle Sowjetunion) an die Oberbefehlshaber der Armeen ermittelt worden.“ Dieser Befehl war praktisch ein Freibrief zur Ermordung sowjetischer Offizlere und Politofflzlere. Dazu das Militärtrlbunal:„Das OKW war sich des verbrecherischen Inhalts dieses Be- fehls voll bewußt.“
Auch die von den Hitlertruppen begange- nen„Gelselmorde“, die„Verletzung inter- natlonaler Abmachungen“, die in den Kon- zentratlonslagern verübten Verbrechen, die Euthanasieverbrechen, die„Endlösung der Judenfrage“, die zur Ausrottung von sechs MilIlonen europäischer Bürger Glaubens führte, der„Nacht-und-Nebet— laß“, auf Grund dessen unzählige Menschen in den von den Hitlertruppen okkupierten Gebieten nach Deutschland deportiert, in Konzentrationslager gesteckt und als Skla- venarbeiter ausgebeutet wurden, kamen in Nürnberg aufs Tapet. Die Mitschuld von Wehrmachtsführung und Industrie(welche die zehn Millionen Sklavenarbeiter, die ihr von den Nazis ausgeliefert wurden, bereit- willig in die Rüstungsproduktion einbezogen) sowie die Geldgeber der Nazipartei wurden in Nürnberg angeprangert und verurteilt. Nicht zu vergessen die Blutrichter, die das Recht pervertierten und Todesurteile am laufenden Band verhängten.
In 218 Verhandlungstagen, in denen die Anklage 2630 Beweisdokumente, die Vertei- digung 2700 vorgelegt hatte, 240 Zeugen und
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