Lagergemeinschaft Auschwitz V
Freundeskreis der Auschwitzer e.V.
KZ LUSCRHLTZ
TM GESPRHCH MLT ERHEMALTGEN
HRHFTLTNGEM
von einer Mannheimer Gruppe, deren Pro- gramm von der Reisegesel1schaft*Inter- press“ organisiert var, wurden fünf Leute aus unserer Gruppe zu einer Gesprächs- runde eingeladen. Ehemalige polnische K?Z-Haft1inge, darunter ein Mderstands- keimpf er veihrend der Nazizeit, Herr Kojinski, und einige Irzte derichteten ber Teilaspekte ihrer Vergangenheit in auschitz. àls augenzeugen in der Todes- Fabrik beschrieben sie die Pseudo- medizinischen Versuche, die ab 1942
an Haft1Lingen durchgeführt wurden. HMassensteri 1i sation von Mennern und Frauen durch Eänspritzungen oder Rönt- genbestrahlung, Verbrennungen der
Haut, versuche mit?1längen(durch
Dr. Mengele), Phenoleinspritzungen,
die den Tod herbeiführten und Vergasungs- versuche durch 2yklon B sind Beispiele der verbrechen, die unter dem Deckmantel
Porträt eines polnischen Lagerinsassen
der Miesenschaft und Forschung
an Menschen ausgeübt wurden. Gesunde HMensche] die Ihrer Herkunft vegen als nicht Lebensuert“ galten(Juden, Zigeuner, Slaven) wurden unter dem Symbol der Putharasie ermordet.
veiterhin er1äuterten die ehemalägen auschitz-HãfLLinge das System der organisierten Hilfe. Dabei spielte die Z1 vi 1bevðlkerung eine ausschlaggebende Ro11e als Uberbringer von arznei- und Lebensmitteln und als Verbreiter der aus dem Lager auf genomnenen Informat ion im Sinne der internationalen Korres- pondenz. Die Mi derstandgruppen um auschitz hatten z. B. Kontakt zur Londoner Regierung, von der aus eine weiterverbreitung über den Radiosender BBc ermöglicht nar. Die Melt wußke a1so von der Grausamkeit.
ausgehend von vergangenen vernbrechen gin- gen ir der Frage nach, imeneit der Ge- rechtigkeit Genüge getan urde. Die
ehemaligen KZ-Häftlänge in unserer Cesprächs-
runde uaren Zeugen der Machprozesse. Sie berichteten über die Vorgehensneise der Justiz vährend der auschitzer Prozesse.
Die GrundLage der Strafverfolgungen ist das Gesetzbuch aus dem Jahre 1871.
Dabei ist vichtig, daß die Bestrafung vegen Völkermordes nicht verzeichnet ist, da ein Verbrechen in dem usmaß e es im 3. Reich geschah in dem Bereich der Moglichkeiten ausgeschlossen var. Die verurteilungen basierten demach nicht auf der Mtschuald an einem völkermord, sondern auf dem Beweisen und Belegen von einzelnen Mordfällen.
Man hat den Mationalsozialismus a1s0 nicht vom Gericht aus verurtei1t, beziehungsuei- se angeklagt. Die ganze politische, morali- sche und ethische Beurtei 1ung kKam bei diesen Prozessen gar nicht zum vorschein. Die Morder vährend des Hitlerregimes wurden so bestraft vie die tãglichen ve brecher der Gegenwant.
Trotz der skandalösen Haltung der Justã? waren die Prozesse sehr bedeutend:
als Erinnerung der Melt an auschut? und zum aufruf an die Jugend, sich mit dem Fa- schismus zu befassen.
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