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Buchenwald : Mahnung und Verpflichtung ; Dokumente und Berichte / herausgegeben von dem Inernationalen Buchenwald-Komitee .... Redaktion: Prof. Dr. Walter Bartel [und 7 weitere]
Entstehung
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u . Fo £ .; f Abb. 16 Falkenhof Abb. 17 Briefkopf mit einer Zeichnung von Jifi Kroha, CSR Konzentrationslager Weimar-Buchenwald 56 Ighh Der Tag der Entlassung kann jetzt anch nicht ıngegeben werder.Besuche im Lager sind vet boten. Anfragen sind zwecklos # Auszug aus der Lagerordnung: u jeder Häftling darf im Monat? Briefe oder 2 Postkarten empfangen und auch absenden. Lie > Wriefzeilen müssen übersichtlich und gut lesbar sein Postsendungen, die diesen Auforde- N ruugen nicht ent-prechen, werden nicht zugestellt bzw. befördert. Vakete jeglichen Inhalte d) dürfen nicht empfangen werden. Gellsendungen sind zulässig, eie müssen aber durch Post- anweisune erfolzen: Geldeinlagen im Brief sind verboten. Mitteilungen auf den Postanwei- sungsabschniticu sind verboten; Aunalme wird sonst verweigert. Es kaun im Lager alles ge- kauft werden. Nationalsozialistische Zeitungen sind zugelassen, müssen aber von dem Häft bi Ist über die Vo- Ile des Konzenuträtionslagers bestellt werden, Unübersi« Itliche und elllecht Iosbare Briefe kön nicht zensiert werden und werden vernichtet. Die Zusendunz von Bildern und Fote= ist verboler

Der Lagerkommandant

Meine genaue Anschrili

Schutzhäftling

An Mamma Nr hayh Block 38

Konzentrationslager Weimar-Buchenwald

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