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Der Reichsführer-SS Berlin SW 11, den 20. September 1937 und Prinz-Albrecht-Straße 8 Chef der Deutschen Polizei Fernsprecher: 12 00 40
im Reichsministerium des Innern S-V 2 Nr. 480/37.
An den
Herrn Reichsstatthalter in Thüringen in Weimar
Fürstenplatz 2.
Auf Ihr Schreiben vom 80. Juli 1987- HIPV—.
Nach Zurückführung der Zahl der Konzentrationslager auf die 3 Lager in Sachsenhausen, Buchenwald und Dachau für die männlichen Schutzhaftgefan- genen dürfte eine Zuweisung in die einzelnen Lager fast zwangsläufig nur aus den räumlich benachbarten Gebieten erfolgen, und zwar dergestalt, daß ein- gewiesen werden:
a) nach Sachsenhausen: die Schutzhäftlinge aus den östlichen, nördlichen und zentral gelegenen Gebietsteilen,
b) nach Buchenwald: dieSchutzhaftgefangenen aus den westlichen undnord- westlichen Gebieten des Reichs, ferner aus Sachsen, Thüringen, Hessen und den nördlichen Teilen Bayerns, etwa nördlich der Linie Würzburg-Bamberg-Bay- reuth,
c) nach Dachau: die Schutzhaftgefangenen der süddeutschen Staats- polizeistellen.
Veränderungen in den Zuweisungen an die Lager werden sich aber bei Über- belegung des einen oder anderen Lagers, z. B. anläßlich von Aktionen in be- stimmten Landesteilen, gelegentlich nicht vermeiden lassen. In derartigen Fällen werden— soweit die Einweisungen vom Geheimen Staatspolizeiamt ver- fügt werden— generelle Anordnungen über die Einweisungen von Fall zu Fall ergehen. Eine genaue Abgrenzung der Einweisungsbezirke ist nicht be- absichtigt.
Die Festsetzung bestimmter Einlieferungstage erscheint nicht notwendig, da die Gefangenensammeltransporte fahrplanmäßig Weimar anlaufen. Für den Weitertransport nach Buchenwald ist die Einrichtung eines regelmäßigen Ge- fangenentransportwagenverkehrs in Aussicht genommen. Übernachtungen im Polizeigefängnis Weimar werden sich im Hinblick darauf, daß die Transport- züge am frühen Morgen bezw. am frühen Nachmittag den Bahnhof Weimar berühren, vermeiden lassen.
Die Kosten für Einzeltransporte von Gefangenen sind von der Behörde zu tragen, die die Überführung veranlaßt. Sie werden mithin auf den Fonds der Geheimen Staatspolizei übernommen, wenn die Überführung von der Ge-
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