Ruppertshain/Taunus, 14. Juni 1964
Liebe Recha,
gestern erzählte mir eine Zeugin von einer Szene, von der ich wünschte, sie wäre vor Gericht zur Sprache ge- kommen. Daß dies nicht geschah, darf nicht dem Rich- ter zur Last gelegt werden. Er muß sich natürlich daran halten, die Aussagen der Zeugen von den Vorgängen zu hören, durch die die Angeklagten belastet sind. Er kann nicht alles erfragen, was die Zeugen über Ausch- witz aussagen könnten. Ihre Vernehmung würde sich sonst ins Uferlose verlieren. Aber was diese Zeugin mir erzählte, sollte festgehalten werden:
Eine große Gruppe von Frauen mit kleinen Kindern hat sich ausziehen müssen vor dem sogenannten„Dusch-
raum“. Eine Mutter mit einem etwa Einjährigen auf


