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und des Reichsluftfahrtministeriums für ihn als Reichs- luftfahrtminister. Danach hat Göring allein für diese beiden Ämter— er hatte aber noch zahllose andere, gleichfalls besoldete, inne, darunter das Amt des Reichs- tagspräsidenten und des Reichsforstmeisters— jährlich insgesamt 43956 RM erhalten; davon waren 18000 RM
‘als„Aufwandsentschädigung“ steuerfrei. Von dem Ge-
halt als preußischer Ministerpräsident in Höhe von jährlich 15795 RM zahlte er ganze 190 RM. Steuern, von dem Gehalt als Reichsluftfahrtminister in Höhe von jährlich 283160 RM nur 10 Prozent= 2332 RM.
Hierbei ist zu bedenken, daß die Einkünfte Görings aus Amtsstellungen nur eine Art Trinkgeld darstellten. Sein Haupteinkommen entstammte Geschäften, ins- besondere Beteiligungen an der Industrie, und—„Ge- schenken“.
Dokument Nr. 3. Einkommensbescheinigung iür den Reichsluitiahrtminister Göring:
Bescheinigung
Herr.-Oberst Göring vom Reichsluftfahrtmini- sterium hatte in der Zeit von 1. 1. 36 bis 31. 12. 36 ein steuerpflichtiges Bruttoeinkommen von 28 160,40 RM*). Davon wurden 2832,96 RM an Lohnsteuern einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Berlin, den 22. Februar 1937.
Gebührnisstelle des Reichsluftfahrtministeriums Rohsnrer:
*) In diesem Betrag sind 4800,— RM Aufwandsent- schädigung enthalten, die nicht der Lohnsteuer unler- liegen.
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Ba. 2(Göring)


