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Gegebenenfalls sollen die Unterkünfte für die Wachmannschalten außerhalb der Umzäu- nung an der Westseite des Lagers 4 neu erstellt werden. Die Einzelheiten werden zwischen Herrn Dömming und Obersturmführer Schöttl umgehend festgelegt.”
Zu der Gier nach mehr Häftlingen kommt der Wunsch, möglichst arbeitsfähige Häftlinge zu haben— und dafür selbst sorgen zu dürfen. Das heißt, die IG verlangt für sich das Recht der Beteiligung an der sogenannten Selektion. Dabei handelt es sich faktisch um das Recht der IG, auch von sich aus Verbrennungstodesurteile fällen zu dürfen. Denn wer als nicht mehr arbeitsfähig bezeichnet wird, ist nach damaligem Brauch auch nicht mehr lebens- berechtigt.
Darüber berichtet der kurz vorangehende Wochenbericht 90/91 für die Zeit vom 8. Fe- bruar 1943 unter dem Datum des 10. Februar:
„Besuch des Obersturmbannführers Maurer. Es wurde über die zahlenmäßige Verstär- kung des Lagers IV gesprochen. Obersturmbannführer Maurer sagte zu, die Zahl der Häft- linge in Kürze auf 4000 evil. 4500 Häftlinge zu erhöhen. Der Einsatz dieser Mengen kann. mit Rücksicht auf die geringe Postenzahl. nur bei Beschäftigung hinter Werkzaun und Um stellung des Geländes erfolgen. Es wurde daher beschlossen, den gesamten Syntheseteil einzuzäunen. Weiter sagte Obersturmbannführer Maurer zu, daß alle schwachen Häftlinge abgeschoben werden können, so daß die Gewähr für eine fast volle Leistung, verglichen mit einem deutschen Hilfsarbeiter, herausgeholt werden kann.”
Alle schwachen Häftlinge dürfen von der IG abgeschoben werden! Wieder sehen wir, wie die Funktionen der SS und der IG miteinander verflochten Sind
Wir sind am Schluß unserer Ausführungen. Worauf es ankam, war den für jeden in der Geschichte Bewanderten überflüssigen Beweis zu führen, daß Wirtschaftsführer, Staat und Partei, und spezifisch IG-Konzern, SS-Konzentrationslagerleitung und staatliche Stel len, daß sicherheitspolizeiliche und wirtschaftliche Interessen auf das engste auch in den Jahren 1941 bis 1945 bei der Einrichtung und im Betrieb des KZ Auschwitz und seine: Nebenlagers Monowitz(Monowice) miteinander verflochten waren.
Als Beweismaterial haben wir ausschließlich Aussagen verantwortlicher IG-Leute sowie 1G-Aktenmaterial benutzt. Dokumente der anderen Seite, der Seite der gemeinsam von SS und IG-Gepeinigten, wurden nicht verwandt. Die Täter haben zur Zeit ihrer Herrschaft selbst die Geschichte ihrer Verbrechen geschrieben bzw. sie nachträglich eingestanden.


