„Die völkische Einheit und Ganzheit aber verlangt, dab alle politische Ge- walt in der Hand des einen Führers vereinigt ist. Der oberste Wille des Führers erscheint im Gesetz. Aber auch in allen Einzelverordnungen der Verwaltungen und in allen Entscheidungen der Gerichte tritt uns der Wille des Führers ent- gegen. Alles politische Leben im Volk wird vom einheitlichen und umfassenden Führerwillen bestimmt.“(Prof. Ernst Huber,„Verfassung“, Hanseatische Ver- lagsanstalt Hamburg, 1937)
Die„unbedingte Gefolgschaft” führte die deutsche Jugend zur fast willen- losen Unterordnung unter jede Befehlsgewalt, ganz gleich, welchen Inhalt sie hatte und in welcher Form sie sich äußerte. Die Ausschaltung des eigenen Den- kens und der eigenen Verantwortung„wissenschaftlich“ zu begründen, gehörte zu den folgenschwersten Verbrechen der geistigen Väter des Faschismus.
DER TERROR WIRD„BEGRÜNDET“
Die Nazi-Staatsrechtler begründeten den Polizei- und Gestapo-Terror:
„Die Beschränkung auf die Gefahrenabwehr wird allmählich gesprengt wer- den durch die Erstreckung des polizeilichen Aufgabenkreises auf alle die Ein- gliederung eines einzelnen in eine Gemeinschaft durch Zwang erforderlichen Handlungen.“(Prof. Theodor Maunz,„Deutsches Recht“, 1935, S. 397)
Sie forderten Bluturteile gegen Antifaschisten:
„Es bedarf kraftvoller Führerpersönlichkeiten, die nicht Masseninstinkten folgen und Massensuggestionen unterliegen, sondern aus ihrer urwüchsigen Eigenart, in der sich die Art desV olkstums spiegelt, und aus ihrem Gewissen, das beim rechten Manne nur Ausdruck des Volksgewissens sein kann, Recht spre- chen.“(Prof. Erik Wolt,„Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie“, Heft 3, 1935)
Sie rechtfertigten die Unmenschlichkeit und arbeiteten die staatsrechtlichen Grundlagen des faschistischen Besatzungsregimes in den unterjochten Ländern aus:
„Hier werden tiefgreifende Maßnahmen erwartet, z. T. sind sie schon in Kraft getreten: Zwangsunfruchtbarmachung, Entmannung erbkranker Triebtäter, Ent- ziehung des Staatsbürgerrechts, Sicherheitsverwahrung(Konzentrationslager- d. Hrsg.)‘(Ebenda).
Ein anderer„Gelehrter“ schrieb:
„Wir müssen in den betreflenden Gebieten eine bewußt negative Bevölke- rungspolitik betreiben... Man sollte die Einrichtung von Abtreibungsinstituten durchaus fördern. Die Ireiwillige Sterilisierung ist gleichfalls zu propagieren. Die Säuglingssterblichkeit darf nicht bekämpft werden. Auch Aufklärung der Mütter über Säuglingsfürsorge und Kinderkrankheiten darf nicht erfolgen. (Prof. Konrad Meyer, zitiert nach„Neue Zeit”, Moskau, Nr. 4/1960)


