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hauptamtes des Reichsführers SS, des Geheimen Staatspolizeiamtes und des Reichskriminalpolizeiamtes auf Grund einer Verfügung Himmlers am 27. Sep- tember 1939 zusammengeschlossen.
Dieser Apparat beschäftigte Tausende hauptamtliche und Zehntausende nebenberufliche„freie“ Mitarbeiter. Sie entschieden teils auf Weisung, teils aus eigenem Ermessen über Leben und Tod in Hitlers und Himmlers Machtbereich. Mit dem RSHA hatte sich eine neue Instanz der„Führergewalt” gebildet, die im faschistischen Staat eine fast uneingeschränkte, den Interessen der Mono- pole dienende Macht ausübte. Sie besaß sowohl staatliche als auch parteiliche Kompetenzen.
Zur Hauptaufgabe des Reichssicherheitshauptamtes gehörte unter anderem die„Endlösung der Judenfrage”. Auf Befehl und mit Wissen des RSHA wurden allein durch die„Einsatzgruppen“ 2 Millionen und in den faschistischen Kon- zentrationslagern weitere 4 Millionen Juden ermordet. Darüber hinaus kom- men alle Exekutivmaßnahmen innerhalb und außerhalb Deutschlands—- von der Einweisung in die Konzentrationslager, der Zwangsverschleppung von Ausländern, der Errichtung von CGhettos, der Folterung und Entwürdigung von Antifaschisten bis zu Euthanasie- und anderen Verbrechen- auf das Konto des RSHA, seiner Amtsleiter und des größten Teils seiner Mitarbeiter.
DAS VERBRECHEN IM VELODROME D’EIVER
Sie tragen auch die Schuld an dem Schicksal von 4051 jüdischen Kindern, die mit ihren Eltern— insgesamt etwa 7000 Menschen—- im Juli 1942 bei einer Razziawelle in Paris festgenommen worden waren. Im Hof des Velodrome d’Hiver, einer großen Radrennbahn, wurden sie fünf Tage lang ohne jegliche Nahrung gefangen gehalten. Trinkwasser gab es nur aus einem Hydranten an der Straße. Frauen mußten unter diesen Bedingungen entbinden. 30 Menschen starben sofort, viele wurden irrsinnig.
Am 5. Tage wurden die Eltern von ihren Kindern gerissen und abtranspor- tiert. Sie starben in den Gaskammern des Konzentrationslagers Auschwitz. Obwohl die französische Regierung sich dafür einsetzte, die zurückgebliebenen 4051 Kinder in Kinderheimen unterzubringen, entschied das Reichssicherheits- hauptamt, die Kinder ebenfalls zu vergasen. Ohne jegliche Fürsorge wurden sie zu 300 bis 400 in Züge verladen und rollten in den Tod.
Trotz des Urteils von Nürnberg, die Verbrecher des Reichssicherheitshaupt- amtes zu bestrafen, wo immer sie auftauchen, wurden die meisten dieser Ver- brecher, selbst die Amtschefs, nicht zur Verantwortung gezogen. Aber gerade die Amtschefs sind am stärksten belastet, denn fast alle waren sie Leiter der
sogenannten Einsatzgruppen.
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