Berlirt, den 1. Juni 1933,
Adolf Hitler-Spende der deutichen Wirtichaft
Um die zahlreichen Einzelfammlungen der verjchiedenften Stellen und Verbände der TSDAP abzulöfen, ift unter den Namen„Adolf Hitler-Spende der deutjchen Wirtfehaft“ eine zentrale Sammlung aller Zweige der deutfchen Wirtfchaft ins Teben gerufen. Die Leitung der Spende liegt in den Händen eines Kuratoriums, das Jih aus Vertretern der beteiligten Wirtjchaftszmeige uJammenfetst. Den Borjit des Kuratoriums hat Herr Dr. Krupp von Vohlen und Halbach(Anjhrift: Berlin W 35, Königia-Augufta- Straße 8, Neichsverband der Deutfchen Induftrie) übernommen,
Die Wirtfehaftszweige haben fich verpflichtet, innerhalb eines Jahres, und zwar in der Geit vom 1. Zuni 1933 bis zum 31. Mai"934, einen beftimmten Betrag in einer für Jie jeweils zweckmäßigen Sorm aufzubringen und die gefammelten Gelder an das Kuratorium abzuführen.
Der Reichsverband der Deutfchen Induftrie und die Vereinigung der Deutfchen Arbeitgeberverbände fordern die ihnen angefehloffenen Verbände und Sirmen auf, mit allen ihnen zur Verfügung ftehenden Mitteln diefe Sammlung pa mterftügen. Wir erwarten die tatkräftige Mitarbeit aller unferer Organifationen und aller Unternehmungen und den perfönlichen Einfat ihrer Sührer.€s gilt, Jhnell und großzügig zu handeln, die Durchführung einfach und Jparfam zu geftalten und alle bürokratifchen Hemmungen zu vermeiden. Bereits laufende Sonderabmachungen find in die allgemeine Sammlung einzufügert.
ragen und OU) ejhaftsführung der Induftriefammlung zu richten. Abdrucke diefes Aundfchreibens ftehen auf Anforderung in beliebiger Menge zur DBerfügung. Ä
$ür den Reichsperband der$ür die Dereinigung der Deutjchen Induftrie Deutjchen Arbeitgeberverbände
ge. Rrupp von Bohlen und Halbad. ge. Röttgen.
= BE a BE BEER Apolf-Yieler-Spende der deutfchen Wittfehaft
Beihermaundg
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Wirtfchaft« mit einem Betrag von
Reihsmark beteilit
Sam! Inbaber diefer Beibeinigung Ind allın re inribtungen der USDAP
Berlin. im Juni 1034
Befbeinigung die entfpredenden ratorium lege(fiebe Sammlung» se a“ verbot) vorlegen kann
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