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Wie war das in Dachau? : Ein Versuch, der Wahrheit näherzukommen / von Johann Neuhäusler
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Den Schuldigen forderte man auf, vor das grausame Antlitz des Lager- führers zu treten; bei ihm gab es keine Erklärung oder Entschuldigung; er diktierte eine Strafe,'z. B. eine halbe Stunde am Pfahl, Rutenstrafe oder

Arrest. Die Pfahlstrafe

wurde 1940/41 auf dem Platz beim Bunker auf dort eigens aufgestellten Pfählen durchgeführt und in späteren Jahren im Waschraum. Die Pfahl- strafe(derBaum) ging folgendermaßen vor sich: Man legte dem Ver- urteilten die Hände auf dem Rücken zusammen, fesselte sie unterhalb der Handfläche am Handgelenk mit einer eisernen Kette und hängte sie dann an einem Haken in solcher Höhe auf, daß die Fersen die Erde nicht be- rührten. Diese Strafe dauerte vorschriftsmäßig eine Stunde. Oft jedoch kam es vor, besonders wenn manUntersuchungen anstellte, daß der Gefangene zwei Stunden oder länger hing und vom aufsichtführenden SS-Mann ge-

schlagen wurde.

Auf den Bock gespannt

Die körperliche Züchtigungsstrafe wurde folgendermaßen ausgeführt: Am sogenanntenBock wurde der Gefangene so angebunden, daß der obere Teil des Körpers waagrecht lag und die Beine herabhingen. Die SS-Männer, die zur Ausführung der Züchtigungsstrafe bestimmt waren, bedienten sich besonders verfertigter Ochsenziemer, die vorher im Wasser naßgemacht wurden, und schlugen den Gefangenen auf das Gesäß, ohne dabei darauf zu achten, wohin die Hiebe fielen; häufig erlitten dadurch Nieren und andere Körperteile schweren Schaden. In der Regel lautete das Urteil auf 25 Peit- schenschläge, aber oft waren es ihrer bedeutend mehr, manchmal sogar bis zu 100. Den Henkern bereitete es Vergnügen, wenn der Gefangene schrie, weinte, brüllte oder vor Schmerz ohnmächtig wurde. Mir klingt es heute noch in den Ohren. Kurz vor der Züchtigungsstrafe belehrte man den De- linquenten, daß er gewissenhaft die einzelnen Schläge zählen müsse; vergaß er infolge des Schmerzes zu zählen, dann erklärten die SS-Männer, sie wüßten nicht, wie viele Schläge der Delinquent erhalten habe, und ließen ihn von neuem zählen.

1942 verordnete Heinrich Himmler, daß die Prügelstrafe in sämtlichen deutschen Konzentrationslagern statt von den SS-Blockführern durch Häf- linge durchzuführen sei. Nicht bloß eine neue Grausamkeit gegen die Häft- linge, sondern auch eine teuflische Schlauheit! Wenn nämlich jetzt KZler an

den erlirttenen Prügeln starben, konnte man wie Pilatus sich in Unschuld die

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