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Das Tagebuch des Dawid Rubinowicz / [übers. von Stanislaw Zyliński]
Entstehung
Seite
38
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28 Es ist erwähnenswert, daß diese Verordnung un-

kurzer Zeit haben die Juden angefangen, kleine Stückchen und ganze Pelze zu bringen. Die Mutter hat gleich 3 Pelze aufgetrennt und von allen Män- teln die Pelzkragen. Um 4 Uhr kam der Gendarm selbst nach den Pelzen zu uns, und er hat dem pol- nischen Polizisten befohlen, er soll eine Liste schreiben über die Pelze, die die Juden abgeliefert haben. Dann haben wir siein 2 Säcke gesteckt, und 2 Juden haben sie zu einem Bauern gebracht, der sie nach Bieliny zur Ortspolizei bringen sollte. Von dieser Verordnung haben wir gestern gehört, denn der Vater war in Kielce und erzählte, daß diese Verordnung neulich in Kielce erlassen wurde.

Am 24. Dezember 1941 hat der SD- und Polizei- führer im GG, Eberhard Schöngart, auf Befehl Himmlers ein Telegramm an die SS- und Polizei- führer in allen fünf Distrikten des GG mit dem Befehl gerichtet, unverzüglich alle Pelzwaren bei der jüdischen Bevölkerung zu beschlagnahmen. Am Schluß dieses Befehls heißt es unter anderem: Den Judenräten muß angedroht werden, daß sie und diejenigen Juden, die nach Ablauf der festge- setzten Frist die Pelze nicht abgeliefert haben oder im Besitz eines Pelzes sind, erschossen werden. Bekanntlich blieb es nicht bei Warnungen.