Die allgemeine Zwangsarbeit für die jüdische Be- völkerung im GG wurde auf Anordnung H. Franks am 26. Oktober 1939 eingeführt. Die zweite Aus- führungsbestimmung, herausgegeben vom SS- und Polizeiführer im GG, Friedrich Krüger, am 12. Dezember 1939, dehnte die Anordnung auf alle Juden im Alter von 12 bis 60 Jahren aus und be- stimmte sowohl das Einberufungsverfahren zur Zwangsarbeit als auch die Strafen bei Nichtbefol- gen dieser Anordnung. Deshalb mußte auch Dawi- dek, der am 27. Juli 1927 geboren war, für die Okkupanten arbeiten. Seine Arbeitspflicht erfüllte er zusammen mit anderen vor allem beim Schnee- schaufeln und bei der Instandsetzung des Gebäudes des Gemeindeamtes in Görno.
7.September: Heute gingen wir wieder zur Arbeit. Heute waren einige Dutzend Personen zur Arbeit gekommen. Einige Personen gingen das Gemeinde- gefängnis kalken und ausscheuern, ich bin mitge- gangen. Weil viele Personen da waren, haben wir die Arbeit früh beendet und sind nach Hause ge- gangen.
16. September: Vom frühen Morgen an ist gutes Wetter. Nach dem Mittagessen gingen wir in den Wald Holz holen. Im Walde beim Holzsuchen
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