und„Feuerwolke“ bekannt waren, kamen niemals zur Ausführung. Das Drama endete, ehe der Vorhang fallen konnte.
Der SD und die Gestapo waren gemeinsam für den Massenmord an Millionen unschuldiger Zivilisten in den besetzten Gebieten und für die Folterung und Mißhandlung von Tausenden weiterer Men- schen verantwortlich.„Nacht und Nebel“-Gefangene, Geiseln, alliierte Soldaten, Seeleute und Flieger, die an Stoßtruppkommandos teilgenommen hatten— sie alle wurden dem SD zur„Sonder- behandlung“ übergeben.” Durch das System der Einsatzgruppen waren der SD und die Gestapo auch für die Ermordung von zahllosen Juden im Rahmen des„Endlösungs“-Programms verantwortlich.
In einem späteren Kapitel dieses Buches findet sich ein Bericht über das Blutbad, das diese Gruppen in der Ukraine und auf der Krim unter Obergruppenführer Ohlendorf anrichteten, zu dessen Aussagen einer der Anwälte der Vereinigten Staaten von Amerika im Nürnberger Prozeß sagte:
Die Menschheit wird nicht sobald seine ekelerregende Schilderung der verderbten Totschläger vergessen, denen sich selber der Magen umdrehte bei dem entsetzlichen Anblick, der sich ihnen beim Öffnen der Türen dieser Todeswagen am Rand der Gräber bot.
Das waren die Männer, die mit der Zigarette im Mund am Rande von Panzergräben saßen und ihre nackten Opfer mit automatischen Waffen kaltblütig ins Genick schossen. Das waren die Männer, die ihren eigenen Leichenzählungen zufolge rund zwei Millionen Männer, Frauen und Kinder ermordeten. Das waren die Männer des SD.
Sie gingen in ihren Methoden manchmal soweit, daß es selbst Leuten wie dem„Generalkommissar für Weißruthenien“ zuviel war. Nachdem der SD auf Litauen losgelassen worden war, wandte sich dieser Kommissar über den Gauleiter von Riga schriftlich an Rosen- berg, der damals„Reichsminister für die besetzten Ostgebiete“ war, und wies, fast noch in entschuldigendem Ton, darauf hin, daß das Verhalten des SD„beinahe an Sadismus grenze“.
Nach den Einzelheiten seines Berichtes zu urteilen dürfte das je- doch noch eine beschönigende Bezeichnung gewesen sein.
* Siehe Kapitel II
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