ben Polizei on Prügel-
zaiblichen
krt
ug sat das
vn dit a2
jonirsinatet ponnede). paantahr HT
kümmern durfte, einige Stunden lang liegengelassen. Als die Kolonne abends ins Lager einrücken sollte, war die Zigeunerin gestorben.
In einem anderen Fall hetzte die SS-Frau ihren Hund auf zwei Zigeunerinnen, die in die Rippen und in den Fuß gebissen wurden. Im Herbst 1943 wurde eine Polin von dem Hund der Bergmann schwer an der Hand verletzt. Sie erhielt nicht die Erlaubnis, die Arbeit einzustellen. Eine Zeugin sagte im Prozeß aus, daß sie von der Aufseherin so geschlagen wurde, daß sie ein halbes Jahr blind war. Der Grund: Ihr abgeschnittenes Haar war lockig nachgewachsen, und Locken waren für Häftlinge streng verboten! Ein anderes Mal wurde die gleiche Zeugin von der Berg- mann geschlagen und mit den Füßen in den Leib getre- ten, weil sie im Regen ein Kopftuch umzubinden ge- wagt hatte. Dabei schrie die Angeklagte:„Wer Häft- ling ist, der ist kein Mensch!“ Zwei Häftlinge, die im Keller arbeiteten, in dem Hunderte Zentner von Gemüse infolge der Nachlässigkeit der SS verfaulten, hatten sich heimlich eine Rübe genommen, um ihren Hunger zu stillen. Die Bergmann schlug sie mit einer Zaunlatte und ihrer Hundeleine so, daß einer der Frauen das Gesicht durch einen Nagel aufgerissen wurde und die andere schwere Schwellungen davon- trug. Eine Einundsechzigjährige überschüttete die Berg- mann bei großer Kälte, nachdem die Frau neun Stun- den„Strafestehen“ im Freien hinter sich hatte, mit kaltem Wasser. Eine Zigeunerin wurde von ihr so lange geschlagen, bis sie zusammenbrach. Beide Häft- linge starben.
Das ist nur ein Beispiel von Hunderten. Solche Menschen wie diese vertierte Aufseherin hatten in den Konzentrationslagern die Macht, über Leben und Tod jedes einzelnen Häftlings zu entscheiden.


