Eine größere Anzahl sächsischer Geistlicher wird ohne gerichtliches Urteil im Konzentrationslager ‚festgehalten und muß Zwangsarbeit verrichten.
Abschrift.
Evangelischer Pfarrerverein Mölbis, den 20. Mai 1935. für den Freistaat Sachsen. Bezirk Leipzig
Herrn Reichsminister Dr. Frick
Reichsinnenministerium Berlin.
Hochzuverehrender Herr Reichsminister!
Der Vorstand des Sächsischen Pfarrervereins, die Standesver- tretung von mehr als 1500 sächsischen evangelischen Geistlichen, unterbreitet hiermit Herrn Reichsminister Dr. Frick ehrerbietigst die Bitte, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die seit März ds. Js. verhafteten sächsischen Pfarrer und kirchlichen Mitarbeiter un- gesäumt ihren Gemeinden und ihrem Amt zurückgegeben werden, sofern noch kein rechlisgültiges Urteil über sie gefällt wurde.
Zur Begründung unserer Bitte führen wir folgendes an:
Der evangelische Pfarrer ist wie jeder andere Volksgenosse den Gesetzerı des Staates unterworfen, er soll erst recht im Gehorsam sich als Vorbild erweisen, und wenn er sich vergangen hat, dann soll er wie jeder andere vor ein ordentliches Gericht gestellt werden.
Es ist unser tiefer Schmerz, daß eine ganze Anzahl sächsischer Geistlicher seit Wochen, ja seit Monaten im Konzentrationslager festgehalterı werden und Zwangsarbeit verrichten müssen, ohne daß nach unserer Kenntnis bisher ein gericht- liches Urteil gegen sie ergangen oder auch nur ein ordentliches Gerichtsverfahren eingeleitet wordenist. Selbstdiebeantragte Zuziehungeines Rechtsbeistandes istabgelehnt worden.
Wir evangelischen Pfarrer, deren alte Ehre es ist, daß sie sich an rechler Treue zu Volk und Staat von niemandem übertreffen lassen, wir können und dürfen um unserer Brüder und Gemeinden willen nun nicht mehr länger schweigen.
Herr Reichsminister! Aus zahlreichen Eingaben und Abord- nungen ist Ihnen zur Genüge bekannt, daß eine Befriedung in
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