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Die Textil-Industrie des Kreises Grafschaft Hohenstein / vorgelegt von Hans Frühberg aus Bleicherode a/Harz
Entstehung
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oder mann benutzte einfach ein Stück Lein­1)

wend.

Am 2. Dezember 1779 folgte ein strenges Verbot des Königs, ausländische baumwollene Mützen, Strümpfe, Handschuhe, ausländische Nesseltücher in der Breite von 5/4 Berliner Ellen und darunter in preussisches Gebiet diesseits der Weser, ausschliesslich Schle­sien, einzuführen. Eine Ausnahme sollten nur ostindische Besseltücher über 5/4 Ber­liner Ellen machen, weil dieselben in den in­ländischen Nesseltuchfabriken noch nicht ger­gestellt wurden. Die Steuerräte wurden ange­halten, die aufleute auf dieses Verbot strengstens hinzuweisen und gleichzeitig ih­nen die Weisung zu geben, sich im Falle des Bedarfes an gewisse benannte Firmen zu wen­den. Den Hohensteinern wurde die Nesseltuch­weberei der Gebr. Borchardt in Halberstadt, das ja mit leichter Mühe zu erreichen sei, 2)

empfohlen.

Infolge des ebenfalls erlassenen Garn­ausfuhrverbotes, blühte schon damals ein re­ger Schleichhandel, dem natürlich schwer entgegen zu treten war, da die Crafschaft inmitten nicht preussischen Gebietes lag, und die Zollschranken oft nur wenige Wegstunden Staatsarchiv Magdeburg Rep.A 19 e VII. Rep.A 19 e VII. 31.

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