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liche, in dem das Gesetz in keiner Weise enthalten
F ist und sein kamn.-.
Hir haben bisher gezeigt, dass die Beschreibung
mit der ärklürunganichts gemein hat und ausserdem mit
einer Benennung nicht verwechselt werden dari. Jetzt
wollen wir die Beschreibung selbst untersuchen.
Zu diesem Zweck ist es angebracht von der Beschreibung des Erlebnisses PER ENG da die Wich- tigkeit und Kompliziertheit derselben auf diesen Gebiet =|. auch früher dargelegt wurde. Was heisst denn ein Er-
4|| lebnis beschreiben? Erlebnisse beschreiben heisst zu- i nächst ie in Vorten eindeutig zu bezeichnen. Nun ist diese Beschreibung an sich weder mit dem Erleb- als noch nit der Wahrnehmung desselben indentisch, sie ist siwas hinzutretendes Drittes. Sie ist gleichsam eine
Reproduktion des Erlebnisses in orten. Diese Beproduk-
tion hat die Aufgabe das Erlebris nöglichst einde w- a5, adasquat zu gestalten. Hier erhebt sich die Fra- ge: Welche Anforderungen müssen an eine Beschreibung gestellt werden, damit sie wirklich eine Widergabe
des Erlebnisses in Wörter, eine reine Be- schreibung ist? Und welche Grenzen sind der
Möglichkeit einer solchen Beschreibung gesetzt?
Es ist klar, dass jede Beschreibung durch zwei Möglichkeiten ihr Ziel verakıt; nämlich dadurch, dass| sie zu viel in das Erlebnis hineinträgt oder zu ig aus ihm schöpft. Diese beiden Köglichkeiten innen|
SOENERNENNEN werr worden, Die dritte ogltoh-


